Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/17: Asylgesetz, Teilrevision · 71 Seiten
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SODK: Eine Steuerung des Arbeitsmarkts durch den Bund ist problematisch und systemfremd. Die Kantone haben je ihre spezifischen Verhältnisse und können die Situationen und Entwicklungen am besten abschätzen.
FDK: Der Einbezug der Beschäftigung in die Abgeltungsformel für das Verfahren ist an sich sachgemäss. Es darf aber kein Anreiz bestehen, Teilzeitarbeitsverhältnisse zu eliminieren (ebenso SODK).
AI, GL, SO, SZ, UR, ZH, FDP, SODK, SGV: Es liegt in der Kompetenz der Kantone Arbeitsbewilligungen zu erteilen.
AG: Die Forderung möglichst allen vorläufig aufgenommenen Personen eine Erwerbstätigkeit zu bewilligen steht im klaren Widerspruch zu den Begrenzungsmassnahmen (Art. 7 u. 9 BVO) des Bundes.
SGV: Die Zahl der Erwerbstätigen ist im Asylbereich unabhängig der Konjunkturlage erstaunlich konstant. Da ein kausaler Zusammenhang zwischen behördlichen Massnahmen und Erwerbstätigkeit zumindest zweifelhaft ist, sollte daraus auch kein Anreizmodell konstruiert werden. Auf jeden Fall muss der aus der Erwerbstätigkeit resultierende Betrag grösser sein, als die Reduktion der Pauschale.
AI, AR, GL, NW, OW, UR, ZG, SFH, FDK, AOZ, CSP: Der Koeffizient von 2.3 ist zu verifizieren und allenfalls neu festzulegen.
SRK: Die Entwicklung des Faktors D sollte beobachtet werden.
ZG: Die uneingeschränkte Öffnung des Arbeitsmarktes setzt falsche Signale und wird lediglich bei vorläufig aufgenommenen Personen unterstützt. ZG ist erstaunt darüber, dass eine Einschränkung des Arbeitsmarkts kein Thema mehr zu sein scheint.
TG: Verknüpfung des Zugangs zum Arbeitsmarkt mit der Erfüllung der Mitwirkungspflicht von Asylsuchenden wird befürwortet.
CP, SSF: begrüsst, dass darauf verzichtet wird, den Zugang von Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt zu beschränken.
FDP: schlägt vor, dass dem Bundesrat, insbesondere im Hinblick auf das neue Ausländergesetz, eine Kompetenz für den Erlass genereller, befristeter Arbeitsverbote eingeräumt wird. Dannzumal sei zu erwarten, dass das Asylverfahren für unqualifizierte Arbeitskräfte aus den Nicht-EU-Ländern wohl noch den einzigen "legalen" Weg zum schweizerischen Arbeitsmarkt darstellen wird. (Ebenso SAV). Ausserdem schlägt die FDP vor, den Zugang zum Arbeitsmarkt von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen mittels Leistungsauftrag (Bund-Kanton) festzulegen.
SVP: fordert die erneute Überprüfung der Einführung eines generellen Arbeitsverbotes für Asylsuchende.
FMH: Der Zugang zum Arbeitsmarkt sollte verbessert werden.