Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/19: Strafprozessordnung · 108 Seiten
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chung des Post- und Fernmeldeverkehrs vom 6.10.20006, das geplante Bundesgesetz ¸ber die verdeckte Ermittlung oder dasjenige ¸ber die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren. Eine Ausnahme bildet insofern die Totalrevision des Opferhilfegesetzes (OHG)7. Die von der zust‰ndigen Expertenkommission ausgearbeiteten Gegenvorschl‰ge zu den Bestimmungen ¸ber die prozessuale Stellung des Opfers im VE StPO wurden mit in das Vernehmlassungsverfahren einbezogen. Als Ergebnis ist an dieser Stelle bereits festzuhalten, dass die grosse Mehrheit der Vernehmlasser eine Integration der prozessualen Bestimmungen zum Opferschutz in den Vorentwurf bef¸rwortet8, ein Teil begr¸sst ausdr¸cklich die Regelung in einem separaten Kapitel9.
3.2 Kein grunds‰tzlicher Widerstand
Die Idee der Vereinheitlichung wird von der Mehrheit der Vernehmlasser im Grundsatz ausdr¸cklich begr¸sst und unterst¸tzt. Sie wird als wichtig10, notwendig11 und priorit‰r12 angesehen; daneben wird auch der Nutzen f¸r Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit sowie f¸r die Rechtsstaatlichkeit hervorgehoben13. Ein Vernehmlasser14 bedauert die Annahme der Justizreform und sieht in der Vereinheitlichung eine Negierung des Fˆderalismus, mit einschneidenden Auswirkungen auch auf die Gerichtsorganisation, ein anderer lehnt den VE StPO ab und weist ihn zur Vereinfachung und fˆderalismusgerechten ‹berarbeitung zur¸ck.15
W‰hrend mehrere Vernehmlasser ausdr¸cklich eine umfassende Vereinheitlichung begr¸ssen16, sprechen sich andere f¸r ein blosses Rahmengesetz aus, das die kantonalen Prozessordnungen eher einander angleichen als vereinheitlichen w¸rde.17
3.3 Trennung von Erwachsenen- und Jugendstrafverfahren (Fragenkatalog Ziff. 10.1)
Das Konzept eines eigenen Gesetzes f¸r das Jugendstrafverfahren wird von den meisten Vernehmlassern bef¸rwortet.18
Die Argumente f¸r diese Trennung sind im Wesentlichen zweifacher Natur:
6 B‹PF, SR 780.1. 7 SR 312.5. 8 ausdr¸cklich dagegen: FDP. 9 FR, NW, SG, TI, VD, VS, ZH, CVP, AGO 2, COROLA, Wyss et al., KKSD, Nottelefon, SKGb, FIZ. Gegen separate Regelung (aber wohl f¸r Integration) TG, KKPKS, Stapo SG. 10 CSP. 11 BL, ZH. 12 LU, NW, SO. 13 CVP, KKPKS, VSPS, HEV. Uni SG, auch mit dem Hinweis, dass die wissenschaftliche Durchdringung des Prozessrechts erleichtert wird. 14 CP. 15 SVP. 16 AR, GR, NW, JU, SAV, KSBS. 17 CP, economiesuisse, FRSP, CVAM. 18 Ausnahmen: SG, SVP, SKG, StA AG, TCS.