Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/7: Nationalbankgesetz (NBG) · 145 Seiten

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Revision des Nationalbankgesetzes Vernehmlassungsergebnisse

der Schweiz weitgehend ab, während dem Bankausschuss die eigentliche Rolle als Verwaltungsrat zukomme.

Die economiesuisse und der SAV weisen darauf hin, dass insbesondere einzelne Handelskammern und Industrieverbände aus der Ostschweiz an den Lokalkomitees als Beratungs-

gremium für die regionale Wirtschaftsbeobachtung festhalten möchten.

Die übrigen Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmer begrüssen die vorgeschlagene Vereinfachung der Organisationsstruktur.

7.2 Durchführung der Generalversammlung (Art. 31 E-NBG)

Der Kanton JU weist darauf hin, dass das NBG die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten der Generalversammlung regeln sollte.

7.3 Einberufung der Generalversammlung, Verhandlungsgegenstände (Art. 32 E-

NBG)

Die FBS und die INWO fordern, dass die Zahl der Aktionärinnen und Aktionäre, welche für die Einreichung eines Antrags an die Generalversammlung notwendig ist, nicht von 10 auf 20 erhöht wird.

7.4 Aufgaben der Generalversammlung (Art. 33 E-NBG)

Die CVP möchte bei der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes auf Art. 28 E-NBG verweisen.

7.5 Wahl und Amtsdauer des Bankrats (Art. 36 E-NBG)

Die Verkleinerung des Bankrats von 40 auf 15 Mitglieder und die Stärkung seiner Kompetenzen wird von den Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern begrüsst. Der Kanton LU weist darauf hin, dass der neue Bankrat grösser ist als der heutige Bankausschuss, was die Entscheidfindung schwerfälliger machen dürfte. Die FDP, SVP, LPS, SNB und der VSV

würden sogar eine weitere Reduktion des Bankrats auf 9 – 11 Mitglieder befürworten. Je

kleiner der Bankrat, desto schwieriger werde allerdings eine angemessene Berücksichtigung der Landesgegenden und Sprachregionen.

Die FDK und die Kantone BE, OW, ZG, FR, SO, BL, AR, SG, GR, AG, TG, VD, VS und JU beantragen, dass mindestens drei der vom Bundesrat zu wählenden Mitglieder Delegierte der Kantonsregierungen sein sollten.

Was die Verhältniszahl der vom Bundesrat und von der Generalversammlung gewählten

Bankratsmitglieder angeht, möchten die Kantone ZH und NE sowie die SNB, dass der Bundesrat nur noch gerade knapp die Mehrheit der Bankräte wählen kann (8 von 15 Mitgliedern bzw. 6 von 11 Mitgliedern). Die FBS und INWO möchten sogar nur noch 6 von 15 Mitgliedern durch den Bundesrat wählen lassen. Die SPS, der SBG und der SKV möchten demgegenüber den gesamten Bankrat durch den Bundesrat wählen lassen. Die übrigen Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmer sind mit der Beibehaltung des bisherigen Wahlverhältnisses zwischen Bundesrat und Generalversammlung einverstanden. Falls der Aktio-

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