Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/7: Nationalbankgesetz (NBG) · 145 Seiten
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Revision des Nationalbankgesetzes Vernehmlassungsergebnisse
Eine Begrenzung der Rückstellungen im Gesetz fordern die Kantone BS und GE. Dabei erschiene ihnen eine relative Begrenzung im Verhältnis zum nominellen Bruttoinlandprodukt sinnvoll, wobei das Verhältnis von Reserven zum BIP deutlich unter dem gegenwärtigen Wert liegen müsste.
Unter den weiteren Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern betonen FDP, SVP, LPS, SGV, SBV, FRSP, Industrie-Holding, RBA, VSKB, CP und HEV, dass die Gewinnermittlung nicht verpolitisiert werden dürfe. In diesem Sinne begrüssen sie die vorgeschlagene Regelung, wonach das SNB-Direktorium die Höhe der Währungsreserven unter Berücksichtigung der schweizerischen Volkswirtschaft und ohne nachträgliche „Genehmigungsinstanz“ autonom bestimmen kann. Während FDP, SBV, RBA und VSKB den Zusatz, dass die Nationalbank bei ihrem Entscheid die volkswirtschaftliche Entwicklung berücksichtigen müsse, begrüssen, möchte die SVP auf diese, in ihren Augen einseitige Präzisierung verzichten. Falls dennoch eine Genehmigungsinstanz geschaffen würde, müsste dies gemäss Auffassung der LPS nicht der Bundesrat, sondern der Bankrat sein. Von einer präziseren Umschreibung der Gewinnermittlung im Gesetz rät die LPS hingegen ab. Denkbar wären Richtlinien, welche das Direktorium herausgibt und welche vom Bankrat genehmigt würden.
Die economiesuisse und der SAV erachten grundsätzlich die Kompetenzregel zugunsten der SNB als zweckmässig. Sie schlagen aber vor, Art. 27 E-NBG wie folgt zu ergänzen: „Die Nationalbank bestimmt die Höhe der Währungsreserven, die zur Führung der Geld- und Währungspolitik notwendig sind. Sie berücksichtigt dabei die wichtigsten Funktionen der Wäh-
rungsreserven, deren Kosten und Nutzen sowie die Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft.“
Die CVP und der SKV unterstützen ebenfalls die Auffassung, dass die Nationalbank autonom über die Höhe der Währungsreserven entscheiden soll. Die CVP schlägt aber vor, eine vertiefte Beurteilung der jetzigen Währungsreservesituation in die Botschaft aufzunehmen und zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten entweder die Mitbestimmung des Bankrats beim Entscheid über die Höhe der Währungsreserven vorzusehen oder aber klarere gesetzliche Vorgaben zur Höhe der zu bildenden Währungsreserven zu machen (z.B. Wachstum der Währungsreserven entsprechend dem Wachstum des BIP). Der SKV empfiehlt, dass der Bundesrat regelmässig zu der vom Direktorium vorgeschlagenen Reservehaltungspolitik Stellung nehmen sollte.
Auch die SPS und der SGB teilen zwar die Auffassung, dass die Festlegung der Währungsreserven Teil der Geldpolitik sei, welche die SNB gemäss Verfassung unabhängig führen solle. Gleichzeitig sei diese Entscheidung aber auch politischer Natur, weshalb sie nicht dem Direktorium alleine überlassen werden könne. Sie schlagen deshalb vor, dass der Bankrat in seiner Aufsichtsfunktion die vom Direktorium vorgeschlagene Bildung von Währungsreserven genehmigen müsse. Die SPS befürwortet zudem die Nennung genauerer Kriterien zur Ge-
winnermittlung im Gesetzestext und beantragt, dass die SNB die Bewirtschaftungserträge
(Zinserträge ohne Währungsgewinne und ohne Wertberichtigungen) voll abzuliefern habe und die Bewirtschaftung der Währungsreserven operativ aus der Nationalbank aus-
zugliedern sei.
Die Grünen und der VSV lehnen es ab, dass die SNB in eigener Kompetenz die Höhe der Währungsreserven bestimmen soll. Die Grünen fordern entweder konkrete Bestimmungen im Gesetzestext oder die Schaffung einer unabhängigen Instanz, welche die Reservebildung der SNB kritisch überprüfen soll. Dem VSV scheint es angezeigt, dass die Nationalbank
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