Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/10: Natur- und Landschaftspärke von nationaler Bedeutung. Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) · 20 Seiten

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1. Ablauf des Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat am 11. September 2002 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ermächtigt, eine Vernehmlassung über eine Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 741) durchzuführen. Die Vernehmlassung wurde am 24. September 2003 im Bundesblatt (BBl 2002 6052) publiziert. Die Vernehmlassungsunterlagen wurden Mitte September verschickt. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 15. Januar 2003.

Bis zum 19.März 2003 gingen 133 Stellungnahmen ein. An der Vernehmlassung beteiligten sich alle 26 Kantone, 8 Parteien der Bundesversammlung (ohne EVP, PdA, SD, Lega, Grünes Bündnis), 3 Spitzenverbände (ohne Arbeitnehmerverbände), 14 Organisationen mit Beschwerderecht nach dem NHG, 27 weitere Organisationen des Natur- und Heimatschutzes, der Raumplanung sowie Fach- und Berufsorganisationen; 24 Eingaben stammen aus Gebieten mit Parkstudien (davon 4 aus dem Gebiet des bestehenden Nationalparks im Kanton Graubünden), 23 von wald- und landwirtschaftlichen Organisationen und 4 von Einzelnen. Den Verzicht auf Bemerkungen mitgeteilt haben das Bundesgericht, die Schweizerische Post, die SBB AG und der Städteverband. Die BPUK verzichtete auf eine Musterstellungnahme zuhanden der Kantone, da sie keinen besonderen Koordinationsbedarf feststellte. Die SANW erstellte vor ihrer eigenen Stellungnahme zuhanden verschiedener Organisationen ein Argumentarium.

2. Vorbemerkungen über die Zusammenfassung der Eingaben

Die teilweise umfangreichen Vorschläge für Änderungen, Präzisierungen und Ergänzungen werden im Folgenden gerafft und im Wesentlichen auf die Gesetzes- und Botschaftsstufe bezogen dargestellt. Dabei werden die Eventualanträge kritischer und ablehnender Eingaben ohne weitere Kennzeichnung aufgeführt. Die Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln des Gesetzesentwurfs werden zusammenfassend dargestellt, ohne eine wörtliche Wiedergabe der vorgeschlagenen Formulierungen. Nicht besonders dargelegt werden die zahlreichen Ausführungen und Begründungen, welche die Inhalte und Aussagen der Vernehmlassungsunterlagen bestätigen und unterstützen.

Vorschläge, welche die Stufe der Verordnung und der Vollzugshilfe ansprechen, werden in diesem Rahmen nicht detailliert aufgeführt. Bemerkungen, die offensichtlich auf missverständlichen Formulierungen beruhen, werden ebenfalls nicht dargestellt (z.B. kein Bundesobligatorium für Bioproduktion, kein Zwang des Bundes für Bewirtschaftungsverträge). Bei der Fülle der Eingaben und dem teilweise beträchtlichen Umfang ist es ausserdem nicht möglich, alle Bemerkungen namentlich aufzuführen; die Nennung der Eingaben zu den einzelnen Themen, Fragen und Vorschlägen muss grösstenteils exemplarisch bleiben.

3. Überblick

Die nachstehende Tabelle vermittelt eine allgemeine Übersicht über die generelle Haltung der Stellen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben.