Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/10: Natur- und Landschaftspärke von nationaler Bedeutung. Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) · 20 Seiten

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5. Stellungnahmen zu den einzelnen Fragen des UVEK

1. „Erachten Sie den Ansatz der Freiwilligkeit - Initiative aus der Region - gekoppelt mit

Anforderungen des Bundes für die Verleihung des Labels und die Gewährung von Beiträgen als richtig?“

Dem Ansatz der Freiwilligkeit stimmen die Kantone grundsätzlich zu. GL, GR, LU, NW, OW und SO bezeichnen diesen Ansatz als zwingend. Die Parteien und die teilnehmenden Spitzenverbände und Organisationen stimmen ebenfalls zu. Die SVP, Aqua nostra und kantonale Landwirtschaftsorganisationen befürchten allerdings, dass der Grundsatz der Freiwilligkeit durch die Bundesanforderungen an die Pärke eingeschränkt wird. Landwirtschaftliche Kreise fordern, dass nicht nur regionale Organisationen, sondern die örtliche Bevölkerung selbst, insbesondere die Personen, die dort Grundeigentum haben oder die landwirtschaftlichen Betriebe bewirtschaften, an den Entscheiden direkt beteiligt werden.

SO sowie Natur- und Landschaftsschutzorganisationen weisen darauf hin, dass Anregungen für Parkstudien oft zuerst von aussen in eine Region getragen werden; wichtig sei, dass die Initiative dann an die Region übergehe. SGV und SBV geben zu bedenken, dass die Errichtung eines Parks zu einer Verknappung von Bauland führen könnte.

AR verweist auf Nachteile und eine Konkurrenzierung bei zu enger Nachbarschaft von Pärken. BS, LU, SH und SG schlagen eine nationale Vorgabe für die Verteilung der Pärke auf die verschiedenen Landesteile oder biogeographischen Regionen vor. Auch WSL, ENHK, Pro Natura, WWF, SAC, SHS, SVS und Vogelwarte erwarten ein nationales räumliches Konzept bzw. eine nationale Strategie oder die Bezeichnung von Vorranggebieten für Pärke.

Die Anforderungen des Bundes im Gesetzestext und in den Erläuterungen werden als zu unbestimmt beurteilt. Insbesondere bei den Landschaftspärken werden hohe Anforderungen an die Qualität der Landschaft und an die Parkprogramme erwartet.

2. „Begrüssen Sie das Konzept mit drei unterschiedlichen Parktypen, wovon zwei (National-

park, Landschaftspark) eher für den ländlichen Raum und einer (Naturpark) für dicht besiedelte Räume vorgesehen sind?“

Dem Konzept wird mit einzelnen Einschränkungen bezüglich Vorgaben über die Lage und die Mindestflächen zugestimmt. Gewünscht wird eine klarere Darlegung des Verhältnisses zu den „UNESCO-Gebieten“ und den Kategorien der IUCN. Befürchtet wird eine Einschränkung der Nutzungs- und der Freizeitmöglichkeiten.

Der Typ Nationalpark ist grundsätzlich unbestritten. In Eingaben aus dem Gebiet des bestehenden Nationalparks im Kanton Graubünden wird jedoch bei einer Änderung der gewachsenen Strukturen eine Gefährdung und Schwächung dieses Parks befürchtet. Der SNP selbst stellt für sich eine zusätzliche Kategorie „Wildnisgebiet“ (Park mit einer Kernzone, aber ohne Umgebungszone) zur Diskussion. SAC, Jagdverbände, landwirtschaftliche Organisationen und Parkinitiativen bezeichnen Wegegebote, Jagdverbote und absolute Nutzungsverzichte als zu rigoros für ausgedehnte Kernzonen.

Beim Typ Landschaftspark erwarten LU, SG, TI und ZG sowie CVP, CSP, SP, ENHK, KBNL und Parkinitiativen strengere bzw. eindeutigere Anforderungen, BS, SG, Vogelwarte und Aqua viva messbare Mehrwerte für Natur und Landschaft. Doubs und Chasseral weisen