Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/23: Totalrevision der Tabakverordnung · 40 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern Ergebnisbericht zur Vernehmlassung
Totalrevision Tabakverordnung
JTI fordert, dass neu Tabakextrakte, Wein, Schnaps und Spirituosen als Zusatzstoffe erlaubt werden.
BAT bemerkt, dass einige Zusatzstoffe (Aroma-, Klebstoffe) wahrscheinlich unabsichtlich nicht mehr aufgeführt sind, obwohl sie zur Zeit legal verwendet werden. Diese sollen wieder aufgenommen werden.
Neu zuzulassende Stoffe
JU, BAT und JTI möchten, dass das BAG auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse auf Anfrage weitere Stoffe zulassen oder die maximalen Massenanteile erhöhen kann. CIPRET FR verlangt, dass das BAG die Konsumentinnen und Konsumenten bei der Zulassung neuer Zusatzstoffe über deren Risiko informiert.
BAT und PM verlangen, dass das BAG die Kompetenz erhält, höhere Grenzwerte zu erlauben, falls das Hinzufügen einer höheren Menge eines Zusatzstoffes einen positiven Effekt auf die Gesundheit habe.
Artikel 6 Mattierung von Zigarren
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Artikel 7 Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidhöchstgehalt von Zigaretten
7 Kantone (AI, FR, GR, SG, VS, ZG, ZH), 2 interkantonale Organisationen (VKS, SSV), EKDF, die SP, 2 Konsumentenschutzorganisationen (FRC, SKS) und SFA begrüssen die Festlegung von Höchstgehalten für Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid in Zigaretten. Auch BAT, CISC und PM akzeptieren die vorgeschlagenen Höchstwerte für die Schweiz, BAT ist aber nicht zu weiteren Reduktionen dieser Grenzwerte bereit. JU ist gegen die Festlegung von Grenzwerten. Auch die SVP macht darauf aufmerksam, dass Zigaretten mit tieferen Grenzwerten nicht zwingend weniger schädlich seien. BAT kritisiert, dass die Festlegung von Höchstwerten nicht wissenschaftlich begründet sei: Studien können keinen Vorteil für die öffentliche Gesundheit durch die Reduktion der Schadstoffgrenzwerte nachweisen.
Die GPS, 6 Gesundheitsorganisationen (AT, GFS, CIPRET VD, LLLU, SHS, VSFNE), SKS und SAJV weisen darauf hin, dass die Messverfahren, die für die Bestimmung dieser Grenzwerte eingesetzt werden, dem individuellen Rauchverhalten nicht gerecht werden. 2 Gesundheitsorganisationen (KLS, LLLU) bemängeln, dass die festgelegten Höchstwerte nur bedingt tauglich sind zur staatlichen Kontrolle der Tabakerzeugnisse, da deren Schädlichkeit gleich bleibt. ZG kritisiert den zu hohen Grenzwert für Nikotin: bereits heute würden diese Grenzwerte weitgehend eingehalten. Dem stimmt auch IMSP und SGPG zu; sie fordern zusätzlich die Messung der karzinogenen Nitrosamine, des freien Nikotins, welches für den "Nikotinkick" verantwortlich ist und des Ammoniaks, welcher suchtfördernd ist. VS verlangt die Deklaration des freien Nikotins.
EKTP und IMSP wünschen eine präzisierte Formulierung zum Höchstgehalt der Schadstoffe, da es um den Rauch der Zigaretten gehe, nicht um die Zigarette selber.