Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/23: Totalrevision der Tabakverordnung · 40 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern Ergebnisbericht zur Vernehmlassung

Totalrevision Tabakverordnung

eine Dokumentationspflicht vorsehe, nicht aber eine Meldepflicht. Zudem sei eine jährliche Meldepflicht übertrieben. CVCI und FMH verlangen, dass vertrauliche Informationen garantiert geheim gehalten werden. CISC, PM und VSTH bieten an, mit den Behörden über den Schutz der Marken und Rezepturen zu beraten.

VS, IMSP und SGPG sind überzeugt, dass das öffentliche Interesse, über den Inhalt von Zigaretten informiert zu sein, gewichtiger sei als die Wahrung des Geschäftsgeheimnisses der Tabakindustrie.

Alternativer Vorschlag für die Meldung der Zusatzstoffe

JU, die FDP, ECON, SGV, SRF und 5 Organisationen der Tabakindustrie (BAT, CISC, JTI, PM, VSZF) schlagen vor, die Meldepflicht anhand des in der EU diskutierten / angewandten Drei-Listen-Modells vorzuschreiben. Dieses liefere den Gesundheitsbehörden die nötigen Informationen, um die Zutaten zu bewerten, und schütze gleichzeitig die Markenrezepturinformationen.

Dieses Drei-Listen-Modell umfasse:

1. die vollständige Liste der Höchstmenge aller dem Tabak beigegebenen Inhaltsstoffe, welche in sämtlichen in der Schweiz verkauften Produkten verwendet werden, mit Angabe der Funktion

2. die vollständige Liste der Inhaltsstoffe, welche in Papier, Klebstoffen, Filter und Monogrammtinte verwendet werden

3. eine markenspezifische Liste der Inhaltsstoffe für jedes Produkt, welche nach der verwendeten Menge bis 0.1% des Tabakgewichts in absteigender Reihenfolge angegeben werden. Aromastoffe mit einem Anteil von weniger als 0.1% würden in der ersten Liste aufgezählt.

Die Meldepflicht soll auch für Personen gelten, die Tabakerzeugnisse in Lizenz herstellen, fordern FDP, BAT und JTI.

SANTE möchte die Verordnung mit dem Hinweis ergänzen, dass die Strafbestimmungen im LMG geregelt sind. Zusätzlich soll eine Strafbestimmung für Verletzungen der Meldepflicht eingeführt werden.

LU möchte keine zusätzliche Stelle beim BAG für die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Meldepflicht schaffen und verlangt, dass Doppelspurigkeiten zum LMG vermieden werden.