Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/34: Verordnungen zum neuen Krankenversicherungsgesetz · 51 Seiten
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Vemehmlassung Verordnung übu die Inkraftsetzung und Einführung
des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung April 1995
A. VERORDNUNG ÜBER DiE iNKRAFrSEizuNG UND EiNFÜH- RUNG DES BUNDESGESFrZES VOM 18. MÄRZ 1994ÜBER DiE KRANKENVERSICHERUNG
1 Durchführung der Vernehmlassung
Mit Schreiben vom 4. November 1994 lud das Eidgenössische Departement des innern (EDI) die Kantonsregierungen, die politischen Parteien, das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) und die interessiertenOrganisationen ein, zum Entwurf +\ für eine Verordnung über die Inkraftsetzungund Einführungdes Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung bis zum 13. Januar 1995 Stellung zu nehmen. Nachdem das Volk dem Gesetz am 4. Dezember 1994 zugestimmt hatte, verlängertedas EDI am 8. Dezember 1994 auf Wunsch verschiedener Vernehmlassungsadressaten und -adressatinnen die Frist zur Stellungnahme bis zum 31. Januar 1995.
Die Vernehmlassungsunterlagen wurden an 1 12 Adressatinnen und Adressaten versandt. Einer ganzen Anzahl von zusätzlichen Interessierten wurden sie auf ausdrücklichen Wusch hin zugestellt. 23 Kantone, 6 Parteien und 28 andere interessierte Organisationen äusseRen sich näher zum Verordnungsentwurf.
2 Grundsätzliche Zustimmung zum Verordnungsentwurf
Der Verordnungsentwurf ist in der Vernehmlassung grundsätzlich auf Zustimmung gestossen. Insbesondere sind von keiner Seite Einwände gegen eine Inkraftsetzung des Gesetzes auf den 1. Januar 1996 erhoben worden.
3 Kritik
Im Zentrum der Bemerkungen standen die Bestimmungen zu den Prämien und Rückstellungen für die Zusatzversicherungen (Art. 6), zur Gründung einer Institution zur Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung(Art. 8), zur Weitergeltung und