Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/64: Revision des Patentgesetzes · 59 Seiten
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der Quelle genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens ab. Das Ziel der Förderung der Innovations und Wettbewerbsfähigkeit der auf dem Gebiet der Biotechnologie tätigen Unternehmen werde verfehlt. Im Ergebnis werde der Patentschutz in der Schweiz einseitig eingeschränkt und ungerechtfertigt eine diskriminierende Sonderstellung begründet. Die Chance, Wirtschafts und Standortvorteile gegenüber der EU zu schaffen, werde verpasst.
BE, JU, LU, SH, ZH, CSP, GPS, SP, Entwicklungs , Umwelt , Tierschutz und Konsumen tenschutzorganisationen (Basler Appell, BIO SUISSE, Blauen Institut, EvB, FO, FRC, GenAu, Greenpeace, KoBE, KoBS, PSR, sag, sek, SKF, SKS, SPIB, StopOGM, STS, SVBW, swissaid, swisscoalition, VKMB, WWF) sowie Kreise der Medizin (FMH, Med, SGSG) erachten eine Revision des Patentgesetzes für erforderlich, um den Ermessens freiraum bei der Patentierung im Bereich der belebten Natur zu beseitigen. Diese Frage müsse politisch entschieden werden. Sie lehnen die Vorlage ab, weil diese die Patentie rung von menschlichen, tierischen und pflanzlichen Bestandteilen festschreibe. Damit un terstützte die Vorlage industrielle Interessen auf Kosten ethischer und gesellschaftspoliti scher Überlegungen sowie auf Kosten der Forschung und Landwirtschaft. Sie fordern wei tergehende Einschränkungen der Patentierung bis hin zu einem Verbot von Patenten auf biologischem Material. Sie anerkennen die Bemühungen, bei der Überarbeitung des Revi sionsentwurfes die Anliegen einer Reihe von interessierten Kreisen aufzunehmen, halten diese aber zu wenig weitreichend. Als Schritt in die richtige Richtung werden die Zweck bindung des Stoffschutzes, die Ausnahmen von den Wirkungen des Patents, das Patentie rungsverbot betreffend das therapeutische Klonen, die Zwangslizenzen bei Diagnostika und die Offenlegung der Quelle genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens her vorgehoben. Einige Stellungnahmen sprechen sich für einen Schutz intellektueller Leis tungen auf dem Gebiet der Biotechnologie aus. Die Besonderheiten des biologischen Ma terials erfordere jedoch ein eigenes Schutzsystem. Das Patentsystem sei hierzu ungeeig net.
JS hält dafür, dass die Diskussion über die Patentierung von Tieren, Pflanzen und Be standteilen des menschlichen Körpers in Europa noch nicht abgeschlossen sei, weshalb die Revision übereilt sei.
Nach Auffassung von SIAK sollte das Patentrecht auf dem Gebiet der genetischen Erfin dungen folgenden Grundsätzen Rechnung tragen: Die Sozialpflichtigkeit des Patents sollte auf dem freien Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle beruhen. Es sollten marktbe herrschende Stellungen auf der Grundlage eines Patents verhindert werden. Es sei zu ga rantieren, dass neue Technologien in einem Konzept der öffentlichen Gesundheit mit bio logischer Forschung, klinischer Erprobung und Betreuung der Betroffenen integriert wer den.