Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/7: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell") · 52 Seiten

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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Pa.Iv. EL für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)

KKAK, welche die EL-Organe vertritt, äussert sich nur zu den technischen Aspekten der Vernehmlassungsvorlage, und begrüsst das vorgeschlagene System, wobei sie jedoch verschiedene Anregung du dessen Ausgestaltung anbringt.

Was schliesslich die anderen interessierten Organisationen betrifft (ARTIAS, Caritas, welche sich der Stellungnahme der EKFF anschliesst, SKOS, SKGB, GrP, Migros, sek, VFG), so befürworten sie ohne Ausnahme eine bundesrechtliche Lösung, welche den EL für AHV/IV nachgebildete Hilfen für bedürftige Familien vorsieht. Sie vertreten vor allem die Ansicht, dass eine Regelung auf Bundesebene nicht zu wohnortsbedingten unterschiedlichen Behandlungen der Familien führe und dass es gerechtfertigt sei, die neu vorgeschlagene Leistung ähnlich auszugestalten wie die erprobten Ergänzungsleistungen für AHV/IV-Rentner- und Rentnerinnen (ARTIAS, SKGB, Migros). SKOS findet es jedoch schade, dass die ELF als Einzelleistung ausgestaltet sind und nicht als Globalleistung, welche sämtliche Bedürfnisse einer Familie beinhalte und auch bestimmte kantonale und kommunale Sozialtransfers integriere. Die oben erwähnten Organisationen befürworten ebenfalls die zwei vorgeschlagenen Leistungsarten, ausser VFG, der gegen die Vergütung der Kinderbetreuungskosten ist, weil man nicht noch die ausserhäusliche Betreuung der Kinder fördern soll und die kantonalen Tarife von Betreuungsstätten schon auf Grund des Einkommens festgelegt würden. Das Leistungsmodell M1 wird von sechs Organisationen befürwortet, hauptsächlich weil es sich besonders für Einelternfamilien eignet, deren Armutsrisiko sehr hoch ist, und weil es die fehlenden Mittel der ganzen Familie ausgleicht. GrP und VFG bevorzugen das Modell M3. sek schliesst nur das Modell M2 aus, weil es nur auf den Existenzbedarf der Kinder gerichtet ist und davon ausgeht, dass die Eltern durch ihre Arbeit für ihren Unterhalt sorgen müssen. Dadurch würde die Disponibilität der Eltern für ihre Kinder verringert, was der materiellen und psychischen Gesundheit der Kinder abträglich sei. SKGB, GrP, sek und VFG sind mit der Anrechnung eines hypothetischen Einkommens einverstanden. Für SKGB handelt sich dabei um einen Arbeitsanreiz welche die Selbstverantwortung der Familien fördert ohne jedoch die soziale Verantwortung des Staates aufzuheben. Für SKOS ist diese Massnahme nicht angebracht, weil sie dazu führt, dass Familien ohne eigene Einkommen trotz des Bezugs von ELF noch von der Sozialhilfe abhängig bleiben. Die Mehrzahl der Teilnehmer befürwortet, dass der Bund 5/8 und die Kantone 3/8 der neuen Leistungen finanzieren sollen. SKGB schlägt vor, dass Kantone mit einer sehr gut ausgebauten Familienpolitik geringere Beiträge zahlen, als Anreiz für andere Kantone in diesem Bericht auch aktiver zu werden. Migros ist grundsätzlich mit dem vorgeschlagenen Verteilschlüssel einverstanen, möchte jedoch, dass Kantone mit einem guten Angebot an Kinderbetreuungsplätzen besser behandelt werden als die anderen. VFG findet, dass die Kantone sogar die Hälfte der Kosten übernehmen könnten, da sie ja von den Ersparnissen bei der Sozialhilfe profitierten.