Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/7: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell") · 52 Seiten

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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Pa.Iv. EL für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)

Massnahmen wie etwa einer erheblichen Verbesserung des Systems der Kinderzulagen (SYNA, Travail.Suisse), besserer Ausbildung, Ausbau des Angebotes von ausserhäuslicher Kinderbetreuung (KV). Diese Vernehmlassungsteilnehmer vertreten die Ansicht, dass die vorgeschlagene finanzielle Unterstützung nur subsidiären Charakter haben könne. In diesem Sinn begrüssen sie eine bundesrechtliche Regelung, deren Kosten zu 5/8 vom Bund und zu 3/8 von den Kantonen getragen wird und welche ähnlich ausgestaltet ist wie die EL zur AHV/IV. Sie befürworten die zwei vorgesehenen Leistungsarten und sprechen sich für das Leistungsmodell M1 aus, weil es ein Existenzminimum für die ganze Familie sicher stelle. SYNA und Travail.Suisse sind gegen die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, weil dadurch Familien, die keine Arbeit oder keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder finden, vom System ausgeklammert würden. KV ist im Grundsatz nicht gegen die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens bei der Festsetzung der Leistung, wünscht jedoch, dass dies nur dann geschieht, wenn ein ausreichendes Arbeitsangebot vorhanden ist. SBS steht der Anrechung eines solchen Einkommens eher skeptisch gegenüber, weil Familien, die nicht ein entsprechendes effektives Einkommen haben, dann weiterhin von der Sozialhilfe abhängig sind.

Im Rahmen der Strategie, welche vom SGB aus gesehen die Familienarmut wirksam bekämpft, kommen für ihn ELF auf Bundesebene erst an 4. Stelle. Erste Priorität hätten existenzsichernde Löhne und die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau, als zweite Priorität sieht der SGB die wesentliche Erhöhung der Kinderzulagen und an dritter Stelle kommt die Befreiung von Krankenkassenprämien für Kinder.

Die Organisationen, welche Familien-Kinder- und Fraueninteressen vertreten (BSF, EFS, EKF, EKFF, FSAMV, pj, MPF, PF, SAV, FZ-TG, FRat BS), befürworten mit einer Ausnahme (f+ BL) die Einführung von bundesrechtlichen ELF nach dem Modell der EL zur AHV/IV, da sie der Meinung sind, dass es sich dabei um eine wirksame Massnahme zur Bekämpfung der Familienarmut handle. Sie begrüssen auch die zwei vorgeschlagenen Leistungsarten, und finden dass besonders die Vergütung der Kinderbetreuungskosten die Aufnahme oder die Weiterführung einer Erwerbsarbeit erleichtere. Hingegen befürworten nur EFS und FZ-TG die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens als Arbeitsanreiz; EKF, pj und Frat BS sind skeptisch. pj bedauert, dass eine solche Massnahme die Wirksamkeit der ELF herabsetze, da dadurch die Armutsquote nicht mehr aufgehoben werden könne; die EKF ist mit der Anrechnung eines hypothetischen Einkommens unter der Bedingung einverstanden, dass es zu keiner Diskriminierung führe je nach dem ob ein Elternteil allein oder in Partnerschaft lebt und FRat BS wünscht unter insbesonders dass bei Einelternfamilien nur dann ein hypothetisches Einkommen angerechnet wird, wenn lokal ein genügendes Angebot an Arbeits- und Kinderbetreuungsplätzen besteht. EKFF, SVAMV, PF und Kindernetzwerk, welches die Positionen von PF und pj unterstützt ohne selbst detailliert Stellung zu nehmen, sind gegen die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, weil sie der Auffassung sind, dass ELF zum Zweck haben sollten, allen Familien und nicht nur den workingpoor ein Existenzminimum zu sichern. SVAMV meint dass eine solche Massnahme denjenigen Elternteil bestraft, der für berufliche Weiterbildung Zeit aufwenden möchte oder der keinen Betreuungsplatz für die Kinder findet. Diese Ansicht wird von PF geteilt. Die Aufteilung der Kosten der neu vorgesehenen Leistungen zwischen Bund und Kantonen wird nur vom Frat BS nicht akzeptiert. Dieser wünscht für Kantone mit vorbildlicher Familienpolitik geringere Beiträge. BSF findet, dass die Kantonsbeiträge etwas tief angesetzt seien. Den Kantonen kämen ja alle Einsparungen bei der Sozialhilfe zu Gute und im Gegenzug sollte man eine Herabsetzung anderer Bundesbeiträge, z. B. im Asylwesen, prüfen.

f+ BL lehnt ELF sowohl auf Bundes- wie auch auf kantonaler Ebene, schlägt jedoch den Ausbau aller schon existierenden Massnahmen für Familien, inklusive Sozialhilfe, vor.