Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/7: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell") · 52 Seiten
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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Pa.Iv. EL für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)
3.2.2 vollumfassende Regelung
Für die Befürworter ist eine vollumfassende Regelung mit zwingendem Charakter die einzige Möglichkeit, um eine Einheitlichkeit in allen Kantonen zu erlangen (FZ-TG). Weil die unterschiedlichen kantonalen und kommunalen Bedarfsleistungen zu sehr unterschiedlichen Einkommen führten, spricht sich die SKOS für eine umfassende Regelung aus. Für AI käme eine umfassende Regelung nur bei einer integralen Finanzierungsverantwortung des Bundes in Frage. Der SSV vertritt die Ansicht, dass eine umfassende Regelung zwar wünschenswert wäre, aber auf die unterschiedlichsten Gegebenheiten (Lebenshaltungskosten, Mietzinsniveau, Kinderbetreuungskosten) zu wenig Rücksicht nähme.
3.2.3 Subventionsgesetz
Für NW und ZG ist es unwichtig, ob das Projekt als Rahmen- oder Subventionsgesetz ausgestaltet sein wird. Wichtig sei, dass die gewählte Lösung den unterschiedlichen kantonalen Gegebenheiten Rechnung trage. Dem schliessen sich ZH und die KKAK an, wobei letztere die Durchführung bei den kantonalen Ausgleichskassen haben möchten. Stadt ZH und Gemeinden CH wollen kein Subventionsgesetz, weil es den Kantonen damit freistehen würde, EL einzuführen.