Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/7: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell") · 52 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 20Fedlex · Ergebnisbericht

Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Pa.Iv. EL für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)

3.3 Ähnliche Ausgestaltung der Leistung wie die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV?

Mit wenigen Ausnahmen befürworten alle Vernehmlassungsteilnehmer, dass die bundesrechtlichen Hilfen an arme Familien ähnlich ausgestaltet würden wie die EL, welche an AHV- und IV-Rentenberechtigte ausgerichtet werden. Die Gegner sind der Ansicht, dass das EL-System für Personen im Ruhestand oder für solche mit einer aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkten Arbeitsfähigkeit geschaffen wurde und Familien ganz andere Bedürfnisse hätten. Deshalb wäre es besser, für finanzielle Hilfen an bedürftige Familien auf ein anderes System zurück zu greifen.

Tabelle 3: ähnlich zu den EL

zustimmend teilweise ablehnend teilweise zustimmend ablehnend Kantone UR, OW, ZG, FR, SO, SZ, AG ZH, GL, AI, BE, LU, NW

BS, SH, TI, VS, NE, JU (2) TG (3)

(11) (4)

Politische Parteien CVP, CVP-F, GP, EVP, SVP

SPS, SPS-F (1)

(6)

Behörden und Verwandte SODK, SSV,

Institutionen Gemeinden CH,

Stadt LS, Stadt ZH

(5)

Arbeitgeberorganisationen SGV

(1)

Gewerkschaften KV, SYNA, SGB

Travail.Suisse, SBS (1)

(4)

Familien - Kinder - Frauen BSF, EFS, EKF, EKFF,

SVAMV, pj, MPF, PF,

SLFV, FZ-TG, FRat BS,

Kindernetzwerk, SVKB

(13)

Ausgleichskassen, EL- KKAK

Stellen (1)

Andere interessierte ARTIAS, Caritas,

Organisationen SKOS, SKGB, GrP,

Migros, sek, VFG

(8)

Total alle Kategorien 48 2 64

3.3.1 Argumente der Zustimmenden

Unter den Befürwortern wird hervorgehoben, dass sich das EL-System bewährt habe (JU, SH, VS, BS, GP, CVP, Stadt ZH, SSV, Gemeinden CH, SBS) also bewährt und kostengünstig sei (SZ, TI, UR, OW, ZG, SO). Es sei ein wirksames Instrument in der Armutsbekämpfung (NE). Die Ausrichtung von EL erfolge losgelöst von moralischen Wertungen sowie einer „Lebensführungskontrolle“ (Stadt ZH, SSV). Diese Leistungen seien kein Almosen, sondern eine Unterstützung auf die bedürftige Familie ein Anrecht hätten (CVP-F). Die unterschiedliche Zielsetzung (OW, ZG, VS) verlange eine andere Ausgestaltung als jene für die EL zur AHV/IV, insbesondere in