Vorlage

Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 98 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 83Fedlex · Vorlage

Diesbezüglich wird im Bericht namentlich auf eine in den Jahren 1974 – 1982 in den USA durchgeführte und gross angelegteStudie (Rand Health Insurance Experiment) mit zufälliger Zuordnung der Versicherten zu unterschiedlichenKostenbeteiligungsmodellensowie auf eine Studie von S. Felder und A. Werblow von der Universität Magdeburg „Der Einfluss von Zuzahlungen auf die Nachfrage nach medizi-

nischen Leistungen: Empirische Evidenz aus der Schweiz“, Jahrestagungder

DGSMP bzw. DGMS, September 2001, hingewiesen (vgl. nachstehende Ziffer

11.2)

1.1.2 Forschungsergebnisse

Die in Ziffer 1.1.1 erwähnte, in den Jahren 1974 – 1982 in den USA durchgeführte Studie (Rand Health Insurance Experiment) führte zum Ergebnis, dass die Inanspruchnahmevon medizinischen Leistungen durch Versicherte mit sehr hoher Kostenbeteiligung gegenüber denjenigen mit kleiner Kostenbeteiligung mengenmässig um ca. einen Drittel abnahm, ohne Verschiebung hin zu einer angemesseneren Behandlung. Konsultationen bei Psychotherapeutenund Chiropraktoren nahmen stärker ab. Der Gesundheitszustand bezüglich der untersuchten Indikatoren wurde durch die geringere Inanspruchnahme abgesehenvon den zwei Indikatoren (Blutdruck- und Visuskontrolle) nicht beeinträchtigt.

Die ebenfallsin Ziffer 1.1.1 erwähnteStudievon S. Felder und A. Werblow von der

Universität Magdeburg ,Der Einfluss von Zuzahlungen auf die Nachfrage nach medizinischen Leistungen: Empirische Evidenz aus der Schweiz“, Jahrestagung der DGSMP bzw. DGMS, September 2001, ergab folgende Ergebnisse: ,Die Zuzahlungsregelungen haben einen signifikanten Einfluss auf die Nachfrage nach medizinischen Leistungen. Die Wahrscheinlichkeit, innerhalb eines Jahres Leistungen in Anspruch zu nehmen, beträgt bei den Versicherten mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestfranchise 80%, bei den Versicherten mit der maximalen Wahlfranchise

jedoch lediglich 43%. Der Effekt steigt mit zunehmendem Alter der Versicherten. Auf der zweiten Stufe sind die Wirkungen ebenfalls signifikant: Eine um eine Stufe erhöhte Wahlfranchise reduziert den Umfang der Leistungsinanspruchnahme um 7,7%. Wenn man Proxies (=Indikatoren) für den Gesundheitszustand der Versicherten einbezieht, werdendie Effekte geringer, bleiben jedoch signifikant.“

Im Rahmen der Wirkungsanalyse KVG wurden vor allem die besonderenVersicherungsformen mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers untersucht. Die besonderen Versicherungsformen mit wählbaren Franchisen werden im Zusammenhang mit dem Wechselverhalten der Versicherten erwähnt. Es wurde festgestellt, dass der Anteil wechselnder Personen gering ist, wobei einkommensstarkeund grösserc Haushalte häufiger wechseln (vgl. Bundesamt für Sozialversicherung, Beiträge zur sozialen Sicherheit, Wirkungsanalyse KVG: Synthesebericht,Bern 2001, S. 102)

Die beidenForschungsberichtedes BSV Nr. 2 und 4/98 (von der PrognosAG

durchgeführteStudien über die Wahl der Versicherungsforlnen und die selbstgetragenen Gesundheitskosten), welche sich auf Versichertenbefragungen vor Inkrafttre-

ten des KVG abstützen,enthaltenInformationenüber das Wahlverhaltender

Versicherten und die Inanspruchnahme von Leistungen. Im erstgenanntenBericht wird hinsichtlich der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen festgehalten,dass aus den vorhandenenDaten nichts darauf hindeute, dass die Franchise das Inan-