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Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 98 Seiten

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derungen betreffen die wählbaren Franchisen. Den Krankenversicherern soll in einem gewissen Rahmen äeigestellt werden, welche Franchisen sie zu welchen Prämienreduktionen anbieten wollen. Die Rahmenbedingungen bestehen einerseits in einer Mindestprämie in Prozenten der Prämie für die Versicherung mit der ordentlichen Franchise von 300 Franken für Erwachsene oder ohne Franchise für Kinder.

Andererseitswird ein höchstzulässigerFranchisebetragvon 2’500 Franken für Er-

wachsene und junge Erwachsene, respektive 600 Franken für Kinder vorgegeben. Als weitere Rahmenbedingung dürfen die Prämienreduktionen – wie es die heutige Regelung schon vorsieht – nicht höher sein als 80 Prozent des von den Versicherten mit der Wahl der höheren Franchise übernommenenRisikos, sich an den Kosten zu beteiligen. Dieses Risiko entspricht für Erwachsene der Differenz zwischen der ordentlichen und der gewählten Franchise.

1.3 Sozialpolitische Wirkung

Mit der Erhöhung des Selbstbehaltesauf 20 Prozent werdenvor allem die erwachsenen Versicherten, welche Kosten in der Grössenordnung von 300 bis 7300 Franken und die Kinder, welche Kosten bis zu 3’500 Franken im Jahr verursachen, mit einer höheren Kostenbeteiligung rechnen müssen. Die jährliche Höchstbeteiligung für erwachsene Versicherte mit ordentlicher Franchise beträgt gleich wie heute 1’000 Franken (300 Fr. Franchise und 700 Fr. Selbstbehalt).Dieser Höchstbetrag wird neu bereits bei jährlichen Kosten von 3’800 Franken erreicht statt wie bisher bei 7’300

Franken. Vor allem Chronischkrankemit hohen Kosten, die schon heute 1’000

Franken Kostenbeteiligung bezahlen, werden nicht zusätzlich belastet. Dasselbe gilt für Kinder, die schon heutedenjährlichen Höchstbetragvon 350 Franken bezahlen. Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, namentlich den Ergänzungsleistungsbezügern werden die Kostenbeteiligungen ganz oder teilweise rückerstattet. Die Erhöhung des Selbstbehaltes bewegt sich damit in einem Rahmen, der den Betroffenen zugemutet werden kann. Die Belastung der Versicherten bei verschiedenen Jahreskosten ist unten ersichtlich (siehe Tabelle). Aufgrund verwaltungsinterner Schätzungen wird das mit Prämien zu deckende Kostenvolumen durch dieses Vorgehen insgesamt um rund 3 Prozent reduziert.

Betastun, der Versicherten bei verschiedenenfahreskosten und Franchisen

Jahresbehandlungskosten Franchise300Fr. Franchise 1'500Fr.

SB 10% 1 SB20% 1 SBIO % ISB20 %

1000 370 440 1000 2000 470 640 1550 3000 570 840 1650 4000 670 1000 1750 5000 770 1000 1850 6000 870 1000 1950 7000 970 1000 2050 8000 1000 1000 2150 9000 1000 1000 2200