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Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 98 Seiten
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1.1.4 Finanzielle Grössenordnungen und andere Daten
Im Jahr 2002 betrugen die Ausgaben der Krankenversicherer für Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 17,1 Mrd Franken. Davon wurden 2,5 Mrd Franken als Kostenbeteiligung von den Versicherten getragen. Die Kostenbeteiiigung setzt sich zusammen aus der Franchise (gemäss BAG-interner Berechnung rund 60 Prozent der Kostenbeteiligung) und den Selbstbehalten (rund 40 Prozent).
Im Jahr 2002 hatten 51,8 Prozent der Versicherten eine Versicherung mit ordentlicher Franchise. 40,5 Prozent der Versicherten waren einem Versicherungsmodell mit wählbarer Franchise und 7,7 Prozent einer Versicherung mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers oder einer Bonusversicherung angeschlossen. Unter den erwachsenen Versicherten mit wählbaren Franchisen hatten 24,2 Prozent eine Franchise von 400 Franken, 9,9 Prozent eine Franchise von 600 Franken, 2,5 Prozent eine Franchise von 1'200 Franken und 11,4 Prozent eine Franchise von 1'500 Franken.
1.2 Politische Zielsetzungen
Der Bundesrat will mit den hier vorgeschlagenen Änderungen eine möglichst einfache Regelung schaffen. Dabei sollen die Anreize zu mehr Eigenverantwortung der Versicherten bei der Beanspruchung von Leistungen erhöht, den Krankenversicherern namentlich bei den wählbaren Franchisen ein grösserer Gestaltungsspielraum gewährtund die Attraktivität dieser Versicherungen weiterhin gewährleistetwerden. Es sollen aber Leitplanken festgelegt werden, welche eine unzumutbare Mehrbelastung von kranken Versicherten und eine Gefahr der Risikoselektion verhindern. Mit einer Erhöhung des Selbstbehaltes und der damit verbundenen grösseren Eigenver-
antwortungder Versicherten verspricht sich der Bundesrat eine Ausweitungdes
Kostenbewusstseins der Versicherten und eine damit einhergehende kostendämpfen-
de Wirkung. Dasselbegilt auch für die vorgeschlageneFlexibilisierungbei den
möglichenAngeboten der Versicherer mit wählbarenFranchisen.
Um diese Zielvorgaben zu erreichen soll im Gesetz der Selbstbehalt von 10 auf 20 Prozent erhöht werden und dabei dem Bundesrat erweiterte Kompetenzen für eine Senkung oder Aufhebung des Selbstbehalts für bestimmte Leistungen gewährt werden. Der jährliche Höchstbetrag von 700 Franken soll beibehaltenwerden.
Der Bundesrat sieht vor, dass diese Gesetzesänderungvon den Räten im beschleunigten Verfahren behandelt werden soll, auch wenn das Inkrafttreten erst auf den 1. Januar 2006 möglich sein wird. Dies weil die Erhöhung des Selbstbehaltesauf 20 Prozent die Prärnienberechnungstark beeinflusst. Die Versicherer sind darauf angewiesen, dass ihnen die definitive KostenbeteiligungsregelungspätestensMitte Jahr bekannt gegebenwird, damit sie die PräInienkalkUlationfür das Folgejahr rechtzeitig vornehmen können. Zwar wird in der Vorlage zur Gesamtstrategie festgehalten, dass auch das Gesetzgebungspaket 2 in der Wintersession 20CPI verabschiedet werden kann. Verzögerungen sind aber nicht auszuschliessen, weshalb diese Vorlage vorsichtshalber ins Gesetzgebungspaket 1 aufgenommen wurde.
Zusammen mit dieser Regelung auf Gesetzesebene werden Änderungen der KVV vorgeschlagen, die bereits auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt werden -sollen. Diese Verordnungsänderungen sind Teil eines Gesamtkonzepts, das auf eine kostendämpfendeWirkung mittels Verstärkung der Eigenverantwortung hinzielt. Die Än-