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Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 98 Seiten
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spnrchnahme-Verhalten beeinflusse. In Bezug auf die Wahl der höheren Franchisen wurde ermittelt, dass vor allem die Gesunden, die 25- bis 55-Jährigen und Versicherte mit mittlerer und höherer Schulbildung eine höhere Franchise wählen. Zudem war das Äquivalenzeinkommen der Versicherten mit wählbarer Franchise um gut einen Viertel höher als das der traditionell Versicherten.
Das BSV hat eine Statistik der wählbarenFranchisen 1999 veröffentlicht.Darin
kommt es unter anderemzum Schluss, dass die vom Versicherer bezahltenLeistungen desto tiefer sind, je höher die gewählte Franchise ist. Dies wird auf folgende Faktoren zurückgeführt, wobei der Einfluss der einzelnen Faktoren nicht beziffert werden kann:
- Höhere Kostenbeteiligung der Versicherten
- Alters- und Geschlechtsstrukt11r(durch Risikoausgleich kompensiert)
- Unterschiedlicher Gesundheitszustand
- Kostenbewusstere Inanspruchnahme von Leistungen
Einer im Rahmen der vom BSV herausgegebenenStatistiken zur sozialen Sicherheit
im Jahre 2003 verfasstenLängsschnittanalyseüber die Entwicklung der wählbaren Jahresäanchisen (Die Franchisen 1997 –2001; BSV, Bern 2003) lassen sich
Erkenntnisse über die Wahlfranchisen entnehmen.Zu erwähnensind namentlich die Ergebnisse hinsichtlich der Verschiebungen bei der Wahl der Franchisehöhe und hinsichtlich des Leistungsbezugs in den einzelnen Franchisestufen. Ein wesentliches Ergebnis ist die Feststellung, dass eine Umschichtung in den Franchisestufen stattfand. Die ordentliche und die unterste wählbare Franchise wurden während der Er-
fassungsperiode laufend weniger abgeschlossen, während vor allem die höchste Stufe von 1’500 Franken vermehrt gewählt wurde. Dieser Trend setzte sich auf das Jahr
2002 fort. Über die weitereEntwicklungin den Jahren 2003 und 20&1liegen noch
keine Resultate vor. Namentlich kann noch nichts Verbindliches darüber gesagt werden, ob die auf den 1. Januar 2004 erfolgte Herabsetzung der höchstzulässigen Reduktionen bei den wählbaren Franchisen bei den Versicherten eine Verhaltensänderung hinsichtlich der Franchisewahl bewirkt hat.
1.1.3 Zweite KVG-Revision
Im Laufe der Beratungen der vom Parlament in der Schlussabstimmung in der Wintersession 2003 verworfenen 2. KVG-Revision wurde ein Antrag auf Erhöhung des Selbstbehaltes abgelehnt. Danach hätte der Selbstbehalt für Versicherte, die nicht im Rahmen einer besonderen Versicherungsform mit Budgetverantwortung versichert sind. auf 20 Prozent erhöht werden sollen. Die Schlussversion sah weiterhin einen Selbstbehalt von 10 Prozent vor. Der Bundesrat hätte ihn aber für Versicherte, die nicht eine kostengünstige besondere Versicherungsform gewählt haben, auf höchstens 20 Prozent erhöhen können. Die Krankenversicherer wären verpflich-
tet worden,solche Versicherungformenmit Budgetverantwortungund einer be-
grenzten Anzahl von Leistungserbringern anzubieten. Der Bundesrat hätte Ausnahmen erlauben können, beispielsweise für ländliche Regionen.