Teilbericht 2

Vernehmlassung 2004/80: Bericht über die Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht · 54 Seiten

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Sanktionen der Finanzmarktaufsicht (Expertenkommission Zimmerli)

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‹bersicht

Das Instrumentarium der Finanzmarktaufsichtsbehˆrden soll den zust‰ndigen Behˆrden erlauben, pr‰ventive und repressive Massnahmen zu ergreifen, die das Funktionieren der unterstellten Institute und der M‰rkte sowie den Gl‰ubiger-, Anleger- und Versichertenschutz sicherstellen. Die Finanzmarktaufsichtsbehˆrden kˆnnen Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtm‰ssigen Zustands anordnen, aufsichtsrechtlich relevantes Fehlverhalten r¸gen, organisatorische Massnahmen verlangen, die verf¸gten Massnahmen selber ¸berwachen oder durch die Pr¸fgesellschaft ¸berpr¸fen lassen und verantwortliche Organe aus ihren Funktionen entfernen.

Im Interesse einer wirksamen Aufsicht m¸ssen die Behˆrden insbesondere befugt sein, gegen fehlbare Personen und Institute eigentliche Sanktionen zu verh‰ngen.

Mit dem vorliegenden zweiten Teilbericht wird ein ¸berarbeitetes Sanktionensystem zur Durchsetzung des Finanzmarktaufsichtsrechts vorgestellt. Ausgehend von der bestehenden Sanktionenordnung wird eine neue, gestraffte und harmonisierte Sanktionenordnung vorgeschlagen, die einerseits aus ¸berarbeiteten Strafbestimmungen andererseits aus neuen harmonisierten Verwaltungssanktionen besteht. Nicht praxisrelevante Straftatbest‰nde sind zudem gestrichen worden.

Die Expertenkommission erg‰nzt das im ersten Teilbericht vorgeschlagene Bundesgesetz ¸ber die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz [FINMAG]) durch ein Sanktionensystem. Damit wird aufgezeigt, mit welchen Sanktionsinstrumenten eine k¸nftige integrierte Finanzmarktaufsicht ausgestattet werden sollte. Der Gesetzesentwurf des ersten Teilberichts wird zur Zeit vom Eidgenˆssischen Finanzdepartement (EFD) gest¸tzt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung ¸berarbeitet. Mˆgliche ƒnderungen sind in diesem Bericht noch nicht ber¸cksichtigt.