Teilbericht 2

Vernehmlassung 2004/80: Bericht über die Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht · 54 Seiten

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Sanktionen der Finanzmarktaufsicht (Expertenkommission Zimmerli)

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1 Auftrag der Expertenkommission

Ende 2001 wurde die Expertenkommission bekanntlich beauftragt, die Empfehlungen der Expertengruppe Finanzmarktaufsicht zu konkretisieren und dem EFD einen Gesetzesentwurf samt erl‰uterndem Bericht vorzulegen. Der Auftrag umfasst folgende Bereiche und richtet sich nach folgenden verbindlichen Vorgaben:

a) Vorschlag zu einer integrierten Finanzmarktaufsichtsbehˆrde, welche die Aufgaben

¸bernimmt, die bisher von der Eidgenˆssischen Bankenkommission (EBK) und dem Bundesamt f¸r Privatversicherungen (BPV) erf¸llt wurden. Pr¸fung der Frage, ob die Kontrollstelle f¸r die Bek‰mpfung der Geldw‰scherei und die Eidgenˆssische Spielbankenkommission in die integrierte Aufsichtsbehˆrde ¸berf¸hrt werden sollen (gegebenenfalls Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen).

b) Der Status der integrierten Finanzmarktaufsichtsbehˆrde ist nach Mˆglichkeit in einem

eigenen Gesetz zu regeln. Dementsprechend sind die Bestimmungen zur Organisation der bisherigen Aufsichtsbehˆrden aus den spezialgesetzlichen Erlassen zu streichen. Soweit dies zur Schaffung einer integrierten Aufsicht erforderlich ist, sind auch die materiellen Bestimmungen zu harmonisieren.

c) Vorschlag zu einer Erweiterung der prudentiellen Aufsicht (Introducing Brokers, Devi-

senh‰ndlerinnen und Devisenh‰ndler, unabh‰ngige Vermˆgensverwalterinnen und Vermˆgensverwalter). Pr¸fung der Machbarkeit namentlich in Bezug auf die Unterstellung der unabh‰ngigen Vermˆgensverwalterinnen und Vermˆgensverwalter.

d) Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen zur Differenzierung und Vereinfachung der

Finanzmarktregulierung.

e) ‹berpr¸fung der Instrumente der Versicherungsaufsicht (Einf¸hrung einer externen

Revision usw.) und gegebenenfalls Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen.

f) Soweit notwendig Verfeinerung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Allfinanz-

respektive Konglomeratsaufsicht basierend auf den im Rahmen der laufenden Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorgeschlagenen Bestimmungen.

g) Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen zu den Zielen der Finanzmarktaufsicht.

Schaffung eines Ethikartikels.

h) ‹berpr¸fung des Sanktionenkatalogs (Einziehung, Verwaltungsbussen usw.) und ge-

gebenenfalls Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen zur Erweiterung und Verst‰rkung.

Die Expertenkommission hat dabei die Kompatibilit‰t mit den entsprechenden EU-Bestimmungen sowie die Resultate und Empfehlungen des Financial Sector Assessment Program (FSAP) des Internationalen W‰hrungsfonds (IWF) und der Weltbank zu ber¸cksichtigen. Der Bericht war dem EFD bis sp‰testens Ende 2002 vorzulegen. Diese Frist ist verl‰ngert worden.