Teilbericht 2
Vernehmlassung 2004/80: Bericht über die Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht · 54 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht
Sanktionen der Finanzmarktaufsicht (Expertenkommission Zimmerli)
____________________________________________________________________________________________________________
1.1 Vorgehen
Im Einvernehmen mit dem EFD erf¸llt die Expertenkommission den Auftrag zeitlich gestaffelt: Mit einem ersten Teilbericht1 hat sie im Juli 2003 den Entwurf eines Gesetzes f¸r eine integrierte Finanzmarktaufsicht ("Eidgenˆssische Finanzmarktaufsicht [FINMA]") vorgelegt, das vorerst die EBK und das BPV zusammenf¸hrt, sowie Vorschl‰ge f¸r harmonisierte, fachbereichs¸bergreifende Aufsichtsinstrumente enth‰lt. In diesem Zusammenhang hat sich die Kommission auftragsgem‰ss auch mit der Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen ¸ber die Ziele der Finanzmarktaufsicht, zur Differenzierung und Vereinfachung der Finanzmarktregulierung sowie mit einem Ethikartikel befasst.
Der erste Teilbericht ist vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben worden. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis 31. Januar 2004. Die Ergebnisse der Vernehmlassung sind am 23. Juni 2004 verˆffentlicht worden2.
Die Kommission hat ausgehend vom ersten Teilbericht den vorliegenden zweiten Teilbericht mit Vorschl‰gen f¸r die Erweiterung und Verst‰rkung des Sanktionenkatalogs der integrierten Finanzmarktaufsicht verabschiedet. Dabei hat sie sich auch mit dem Sanktionenbericht der EBK auseinandergesetzt (vgl. 1.3 und 3.1.1).
Noch nicht abgeschlossen sind die Arbeiten zur Erweiterung der prudentiellen Aufsicht. Hierzu wird die Expertenkommission nach R¸cksprache mit dem Vorsteher des EFD einen dritten Teilbericht verfassen. Gleichzeitig wird sie zur Frage der Integrierung zus‰tzlicher Aufsichtsbehˆrden (z. B. der Kontrollstelle f¸r die Bek‰mpfung der Geldw‰scherei) in die neue Aufsichtsbehˆrde Stellung nehmen.
1.2 I. Teilbericht der Expertenkommission
Gem‰ss dem ersten Teilbericht der Expertenkommission soll die FINMA als ˆffentlichrechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersˆnlichkeit ausgestaltet werden. In dieser neuen Behˆrde werden vorerst die EBK und das BPV organisatorisch zusammengef¸hrt. Die FINMA erh‰lt nach den Vorstellungen der Expertenkommission ein strategisches und ein operatives Organ: Der Aufsichtsrat wird sich vornehmlich mit der Strategie der integrierten Finanzmarktaufsicht auseinandersetzen und die Gesch‰ftsleitung in Grundsatzfragen beraten. Der Gesch‰ftsleitung obliegt der Vollzug der Aufsicht. Das Personal soll ein eigenes, vom Bundesrat erlassenes Personalstatut erhalten. Der Aufwand der Aufsichtsbehˆrde wird wie bisher durch Aufsichtsabgaben und Geb¸hren gedeckt. Neben der Neuorganisation legt die Expertenkommission auch ein fachbereichs¸bergreifendes Aufsichtsinstrumentarium vor. Darunter fallen zum Beispiel Regelungen zum Pr¸fungswesen, zur Informationst‰tigkeit der Behˆrde oder zur Zusammenarbeit mit den in- und ausl‰ndischen Behˆrden.
1 http://www.efd.admin.ch/d/dok/berichte/2003/07/finmag.pdf.
2 http://www.efd.admin.ch/d/dok/gesetzgebung/vernehmlassungen/2004/06/finma.pdf.