Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/10: Änderung des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) · 8 Seiten

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EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT

DÉPARTEMENT FÉDÉRAL DE JUSTICE ET POLICE

DIPARTIMENTO FEDERALE DI GIUSTIZIA E POLIZIA

DEPARTEMENT FEDERAL DA GIUSTIA ET POLIZIA

Bundesamt für Justiz Office fédéral de la justice Ufficio federale di giustizia Bern, 28. Juli 2005 Uffizi federal da la giustia Hauptabteilung Staats- und Verwaltungsrecht Jeanne Ramseyer

Zusammenstellung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Änderung des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA)

1. Ausgangslage

Mit Beschluss vom 11. März 2005 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) und ermächtigte das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement mit der Durchführung. Die Vernehmlassung dauerte bis Ende Juni 2005.

59 Vernehmlassungsadressaten (eidgenössische Gerichte, Kantone, politische Parteien und interessierte Organisationen) waren eingeladen, zur vorgeschlagenen Änderung des Anwaltsgesetzes Stellung zu nehmen.

Beim EJPD sind im Rahmen der Vernehmlassung 60 Stellungnahmen eingegangen. Davon stammen 43 von offiziell konsultieren Kreisen. Sämtliche Kantone sowie 6 politische Parteien haben geantwortet, wobei 2 Parteien (CVP und SVP) ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben. Von den 12 begrüssten Organisationen haben 8 geantwortet, zwei davon (Schweizerischer Arbeitgeberverband und kv schweiz) haben auf eine Stellungnahme verzichtet. Von den 17 nicht offiziell begrüssten Vernehmlassungsteilnehmern stammen 9 Antworten von Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten. Diese sind nicht offiziell angeschrieben worden, da die Vernehmlassungsunterlagen direkt der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) als Verbindungsstelle zugeschickt worden sind.

Auf eine Stellungnahme verzichtet haben zudem das Eidg. Bundesgericht, das Eidg. Versicherungsgericht und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren.

2. Gegenstand des Vernehmlassungsentwurfs

Mit der Einführung des Bologna-Modells an Schweizer Hochschulen werden künftig nicht mehr Lizentiate, sondern Bachelors und Masters vergeben. Das Anwalts-