Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/10: Änderung des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) · 8 Seiten
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gesetz, das die Voraussetzungen für den Eintrag in die kantonalen Anwaltsregister regelt, muss deshalb entsprechend angepasst werden. Die Voraussetzungen für den Eintrag ins Anwaltsregister sollen neu dann gegeben sein, wenn ein juristisches Studium mit einem Master (oder wie bisher mit einem Lizentiat) einer schweizerischen Hochschule abgeschlossen wurde. Der Vernehmlassungsentwurf sah zudem vor, dass die Kantone die Inhaber eines Bachelors zum Anwaltspraktikum zulassen sollten.
Gleichzeitig wurden zwei weitere kleine Revisionen vorgeschlagen: Die Berufshaftpflichtversicherung sollte künftig eine Voraussetzung für den Registereintrag sein und nicht wie bis anhin bloss eine Berufsregel. Zudem sollten die kantonalen und eidgenössischen Gerichts- und Verwaltungsbehörden zukünftig der Aufsichtsbehörde auch das Fehlen persönlicher Voraussetzungen für die Berufsausübung melden. Heute besteht nur eine Meldepflicht für Vorfälle, welche die Berufsregeln verletzen könnten.
3. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
3.1 Allgemeine Würdigung
Die vorgeschlagenen Änderungen des Anwaltsgesetzes werden insgesamt positiv aufgenommen. Kein Vernehmlasser ist grundsätzlich gegen die Revision. So betont auch die SVP, welche auf eine Stellungnahme verzichtet, ausdrücklich, dass sie grundsätzlich nicht negativ zu den Vorschlägen steht.
3.2 Bemerkungen zu den einzelnen Änderungsvorschlägen
3.21 Master als Voraussetzung für den Registereintrag (Art. 7 Abs. 1 Bst. a)
Insgesamt begrüssen 49 Vernehmlasser den Vorschlag, den Master (und nicht den Bachelor) als Voraussetzung für den Registereintrag vorzusehen. Einzig ein Vernehmlasser lehnt den Vorschlag ab (Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich).
Mit Ausnahme des Kantons SZ unterstützen sämtliche Kantone den Master. Nach Ansicht des Kantons SZ würde der Bachelor genügen, letztlich ist es aber für ihn viel wichtiger, dass diese Frage auf Bundesstufe für sämtliche Kantone einheitlich geregelt wird.
Vier Parteien (FDP, LPS, EDU, CSP) sind ebenfalls für den Master als Voraussetzung für den Registereintrag. Die LPS schlägt zudem eine Wahlmöglichkeit vor: Entweder ein Master und ein Jahr Praktikum oder ein Bachelor und zweieinhalb Jahre Praktikum.
Die vorgeschlagene Änderung wird auch von der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) und acht Rechtswissenschaftlichen Fakultäten (der Universitäten Basel, Bern, Freiburg, Genf, Lausanne, Luzern, Neuenburg und St. Gallen) ausdrücklich gutgeheissen.
Elf Organisationen (economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband [SGV-USAM], Schweizerischer Gewerkschaftsbund [SGB], Schweizerischer Anwaltsverband [SAV], Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz [DJS], Verei-