Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten
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Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung
Handel und Werbung mit Tieren (7. Kapitel)
34. IGFH, SP und die Tierschutzorganisationen beantragen, den gewerbsmässigen Hundehandel und das Ausstellen in Zoohandlungen generell zu verbieten und den Import streng zu regeln. BL, GE, JU, KTJU, KTBL, KTFR, LSCV, NE, TVKFR und VSKT beantragen ein Verbot für den Verkauf von Hunden und Katzen auf Kleintiermärkten und anlässlich von Tierbörsen, in Zoohandlungen, im Internet oder in gedruckten Medien.
Tiertransport (8. Kapitel)
35. GPS, GST, GWS, SP, STS, STVV und SVDPA beantragen, den Postversand von lebenden Tieren zu verbieten.
Verbotene Handlungen (12. Kapitel)
36. JU und KTJU beantragen ein explizites Verbot, Tiere, besonders Pferde, während der Rekonvaleszenz Rennen laufen zu lassen ().
37. GST, SP und SVWM und die Tierschutzorganisationen beantragen, das Züchten von Tieren für die Jagd zu verbieten.
38. TSCHBD, VFAFI und VPSFT beantragen, das Verwenden von Tieren für die Baujagd zu verbieten.
39. OTW beantragt ein Verbot aller Methoden, die die freiwillige Mitarbeit des Tieres bei sexuellen Handlungen missachten, z. B. Besamungsstand, Fesseln der Stute, Verwendung von
Elektroejakulatoren, Verabreichung von Substanzen zur Beruhigung oder sexuellen Erregung.
40. OTW beantragt ein Verbot von Eingriffen an den Geschlechtsorganen (Penisdeviation von Probierhengsten, Penisringen gegen das Onanieren, Caslickoperation bei Stuten sowie generell der Kastration).
41. FIBL,SP und die Tierschutzorganisationen beantragen, Ausbildung auf Schärfe oder Aggression zu verbieten.
42. AGGH beantragt ein Verbot, Hunden das Beissen anzudressieren - ausgenommen durch kantonal anerkannte Fachpersonen.
43. GLPZH beantragt ein Verbot der Haltung von Zierfischen in Rundgläsern.
44. SP und die Tierschutzorganisationen beantrage ein Verbot, Fische einzufärben oder solche Fische zu importieren.
45. Die Tierschutzorganisationen beantragen ein Verbot, lebende Köderfische zu verwenden und die Dauer des Drills unnötig zu verlängern .
46. SO beantragt, das Tätowieren von Hunden und Katzen zu verbieten.
47. KTDTVK und LSCV beantragen, das Markieren mittels Zehenamputation von Nagern zu verbieten.
48. NE und TI beantragen, das Entfernen der Analdrüsen bei Frettchen zu verbieten.
49. GST, PNSBNS, SP, SVWM und die Tierschutzorganisationen beantragen, das Coupieren der Flügel bei Vögeln zu verbieten.
50. GST und SVWM beantragen, Artikel 16 Tierschutzgesetz dahingehend zu ergänzen, dass Eingriffe an Tieren, ausgenommen solche nach Artikel 195, nur von Personen vorgenommen werden dürfen, die über eine abgeschlossene und vom BVET anerkannte Ausbildung verfügen. Zudem darf der Eingriff nur auf Anordnung eines Tierarztes vorgenommen werden.
Mindestanforderungen für das Halten von Versuchstieren in bewilligten Versuchstieranlagen
(Anhang 3)
51. IPWETH, IBMMU, UNIZHPI und UNLCIG beantragen, in Anhang 3 die Minimalanforderungen
für weitere Arten, insbesondere Xenopus, Frettchen, Minipigs und Fische festzulegen.