Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 88Fedlex · Ergebnisbericht

Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung

12. KTFR beantragt, die Bewilligungspflicht für serienmässig hergestellte Aufstallungssysteme für

Pferde einführen.

13. Die Tierschutzorganisationen beantragen, vom BVET sei ein Liste mit zugelassenen Perso-

nen zu führen, die Hilfsmittel und Geräte gemäss Artikel 70 verwenden dürfen. Zudem soll in der Tierschutzverordnung das Einziehen und Vernichten missbräuchlich verwendeter Hilfsmittel durch die kantonalen Veterinärämter festgeschrieben werden.

14. VFVH will Artikel 71 (Meldung von Vorfällen) mangels Fach- und Rechtskompetenz von BVET

und Vollzugsbehörden ersatzlos streichen und beantragt nachdrücklich ein Gutachten zur Verfassungsmässigkeit der Massnahmen um gefährliche Hunde.

15. Die Tierschutzorganisationen beantragen, dass Halter von Welpen mit diesen bis zum Alter

von 16 – 20 Wochen Welpenspielstunden besuchen müssen.

16. STVV beantragt, die Anforderungen an Welpenspielplätze zu definieren.

17. AGGH beantragt, die kantonal anerkannte Ausbildung und Bewilligung für Personen, die Hun-

deausbildungskurse oder Leistungen zur Hundeausbildung oder Verhaltenstherapie von Hunden anbieten.

18. Die Tierschutzorganisationen beantragen, den Zughundeartikel im Hinblick auf die Verwen-

dung im Sport wieder einzuführen.

19. AGGH beantragt, einen Überschreibungsvertrag bei Weitergabe eines Hundes verpflichtend

vorzuschreiben.

20. IGPH beantragt, die Registrierungspflicht für Welpen aus ungewollten Würfen bei Gemeinden

mit Kostenfolge für Leute, die einen nicht registrierten Hund kaufen.

21. SVDPA beantragt die Beschränkung der Anzahl Hunde. Pro Haushalt dürften in urbanen Zo-

nen nur 2, in der Landwirtschaftszone 4 Hunde mit Bewilligung gehalten werden.

22. IGHGHG) beantragt, die Kanton zu Präventionsmassnahmen in Schulen und Bevölkerung zu

verpflichten, damit der Stellenwert des Hundes in der Gesellschaft angehoben werde.

23. Nach GST ist ein eigenes Kapitel für Katzen, welches die Grundanforderungen festlegt, einzu-

führen.

Heimtiere, Tierheime und gewerbsmässige Zuchten von Heimtieren (4. Kapitel)

24. BL, KTBL, SP, SVDPA, TVSU und die Tierschutzorganisationen beantragen, die zulässigen

Tötungsmethoden zu nennen, auch für Zierfische.

25. VS und die Tierschutzorganisationen beantragen, dass nur ein Tierarzt oder eine andere

sachkundige Person darf ein Heimtier töten dürfe. Ausnahmen, z.B. Notfälle seien genau zu definieren.

26. SP und die Tierschutzorganisationen beantragen, die verbotenen Tötungsmethoden wie Ersti-

cken, Ertränken, Vergiften, Elektroexekution aufzulisten.

27. TVKFR beantragt, die Kastration von Heimtieren, die nicht zur Zucht vorgesehen sind und zu-

sammen mit Geschlechtspartnern leben oder unkontrollierten Kontakt zu solchen haben könnten, vorzuschreiben.

Wildtiere (5. Kapitel)

28. DVBTO und GWS beantragen, bei Raubtieren auch Nachkommen aus F1-Wildtierhybride X

Haustier den Wildtieren gleichzustellen.

29. Die Fischereiorganisationen beantragen, die Fische von der Tierschutzverordnung auszu-

nehmen.

Züchten von Tieren (6. Kapitel)

30. AGGH beantragt die Kontrolle von Würfen durch die Vollzugsbehörde. Würfen seien innert 3

Wochen nach der Geburt dem kantonalen Veterinäramt zu melden. Die Kontrolle habe nach Ermessen den Kantonstierarzt oder die Kantonstierärztin zu erfolgen.

31. IGPH beantragt, es sei eine Zuchtbewilligung für Heimtiere einzuführen.

32. KAGFL beantragt, ein Zuchtverbot für gentechnisch veränderte Tiere einzuführen.

33. INWPT beantragt ein Importverbot für Nutztierhybriden (Truten), die sich nicht mehr auf natür-

lichem Weg verpaaren können.