Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten
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Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung
Art. 165 Absatz 2
INTPHA, SGCI, UNETHB und UNZHPT bezeichnen die vorgeschlagene 1 jährige Frist als unrealistisch und verlangen 5 Jahre.
Art. 166 Absatz 1 und 2
INTPHA, SGCI, UNETHB und UNZHPT bezeichnen die vorgeschlagene 1 jährige Frist als unrealistisch und verlangen 5 Jahre.
Anhang 1 Tabelle 11 Ziffern 11, 12, 41
NW, OW, SGBV SZ und UR beantragen, die Klammermasse nicht zu streichen. ZG verlangt eine lange Übergangszeit, EVP, KTLU, LU, und SZ fordern mindestens 15 Jahre.
SFF und CVAGR verlangen, die neuen Anforderungen auf Neu- und Umbauten zu beschränken (keine Übergangsfrist).
Anhang 1 Tabelle 12 Ziffer 11 Anmerkung 3
GLPZH, GPS und SP sowie die Tierschutzorganisationen (206) fordern maximal 5 Jahre Übergangsfrist.
Anhang 1 Tabelle 12 Ziffer 21
GLPZH, GPS und SP sowie die Tierschutzorganisationen (206) fordern maximal 5 Jahre Übergangsfrist.
Anhang 1 Tabelle 12 Ziffer 24
GLPZH, GPS und SP sowie die Tierschutzorganisationen (206) fordern maximal 5 Jahre Übergangsfrist.
Anhang 1 Tabelle 12 Ziffer 25 Anmerkung 9
(Keine Anmerkungen)
Anhang 1 Tabelle 13 Ziffern 21 und 22
GLPZH, GPS und SP sowie die Tierschutzorganisationen (206) beantragen eine max. Übergangsfrist von 5 Jahren, da nur die Besatzdichte reduziert werden müsse. COOP, CVAGR und SFF fordern,
dass die Masse nur bei Neu- und Umbauten gelten sollen, und KOLAS sowie KKLWD verlangen, dass der Investitionsschutz nach Artikel 8 Tierschutzgesetz gewahrt sein muss.
Anhang 1 Tabelle 14 Ziffern 21 und 33
GLPZH, GPS und SP sowie die Tierschutzorganisationen (206) beantragen eine max. Übergangsfrist von 5 Jahren, da nur die Besatzdichte reduziert werden müsse. COOP fordert, dass die Masse nur bei Neu- und Umbauten gelten sollen und KOLAS sowie KKLWD verlangen, dass der Investitionsschutz nach Artikel 8 Tierschutzgesetz gewahrt sein muss.
Anhang 1 Tabelle 15
Die Tierschutzorganisationen sind mit der Frist einverstanden. ASRE, PSMHC, SVOV, SVPS, VSPFH und ZKV beantragen, die Frist für Abweichungen unter 75% auf 5 Jahre festzusetzen und für die übrigen auf 10 Jahre zu erhöhen. SVBR beantragt, die Frist auf 8 Jahre zu setzen. UNZHNT fordert für die Frist für Raumhöhe mindestens 10 Jahre, da sonst wegen den Problemen mit dem Raumplanungsgesetz für viele Pferdehalter existentielle Not für Pferdehalter entstünde. KOLAS besteht auf Wahrung des Investitionsschutz nach Artikel 8 wahren.
Anhang 1 Tabelle 171 Ziffern 121 und 122
(Keine Anmerkungen)
206 AKUT, ATSV, CRF, DVBTO, FFVFF, GRTV, KAGFL, KVSGTS, LVSPA, OCARE, PNSBNS, SHTSCH, SPANE, SPSCHF, STS, TSBB, TSCHBD, TSCHE, TSCHO, TVKFR, TVKLU, TVFRA, TVFRU, TVGRU, TVHOU, TVKU, TSVNW, TSVOW, TVRU, TVSGU, TVSTU, TVW, VAQZ, VFAFI, VPSFT