Vorlage

Vernehmlassung 2005/132: Internationale Gesundheitsvorschriften (Revision des Internationalen Sanitätsreglements) · 87 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 79Fedlex · Vorlage

- 79 -

ANHANG 7

ANFORDERUNGEN AN DIE IMPFUNG ODER PROPHYLAXE FÜR BESTIMMTE KRANKHEITEN

(1) Über Empfehlungen für die Impfung und Prophylaxe hinaus sind im Folgenden nach diesen Vorschriften eigens bezeichnete Krankheiten aufgeführt, für die von Reisenden als Voraussetzung für deren Einreise in einen Vertragsstaat ein Impf- oder Prophylaxenachweis gefordert werden kann:

Impfung gegen Gelbfieber.

(2) Empfehlungen und Anforderungen in Bezug auf Gelbfieberimpfungen:

a) Für die Zwecke dieses Anhangs

(i) beträgt die Inkubationszeit bei Gelbfieber sechs Tage;

(ii) bieten von der WHO zugelassene Impfstoffe gegen Gelbfieber

Schutz vor einer Infektion ab dem zehnten Tag nach Verabreichung der Impfung;

(iii) hält dieser Schutz zehn Jahre an und

(iv) ist eine Gelbfieber-Impfbescheinigung 10 Jahre lang gültig, beginnend 10 Tage nach dem Tag der Impfung oder - im Falle einer Wiederimpfung innerhalb dieser 10 Jahre - mit dem Tag der Wiederimpfung.

b) Die Impfung gegen Gelbfieber kann von jedem Reisenden verlangt werden, der ein Gebiet verlässt, in dem die Organisation das Risiko einer Gelbfieberübertragung festgestellt hat.

c) Besitzt ein Reisender eine Gelbfieber-Impfbescheinigung, die zu dem betreffenden Zeitpunkt noch nicht gültig ist, so kann ihm die Abreise gestattet werden, jedoch kann bei der Ankunft Absatz 2 Buchstabe h dieser Anhang angewandt werden.

d) Ein Reisender, der im Besitz einer gültigen Gelbfieber-Impfbescheinigung ist, wird auch dann nicht als verdächtig behandelt, wenn er aus einem Gebiet kommt, in dem die Organisation das Risiko einer Gelbfieberübertragung festgestellt hat.