Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/17: Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GStG) · 8 Seiten
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1. Allgemeine Bemerkungen zum Vernehmlassungsverfahren
Am 11. Januar 2006 beschloss der Bundesrat, ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GStG) zu eröffnen. Er ermächtigte das EDA, die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, die betroffenen Kreise und Swiss Olympic zu befragen. Das Verfahren lief bis am 20. April 2006.
Mit Ausnahme von BS antworteten alle Kantone. Sieben von ihnen (UR, SZ, OW, NW, ZG, FR, SG) verzichteten auf eine materielle Stellungnahme oder gaben an, keine besonderen Bemerkungen zu haben, die bundesrätlichen Ziele aber zu unterstützen. Sechs der sechzehn befragten Parteien (CVP, FDP, SP, SVP, EVP, LPS) und fünf von elf Dachverbänden (Schweizerischer Gemeindeverband, Schweizerischer Städteverband, economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband (SGV), Schweizerischer Arbeitgeberverband) nahmen Stellung. Swiss Olympic antwortete nicht. Zwei Antworten wurden spontan eingereicht (Fédération des entreprises romandes und Centre patronal).
2. Inhalt der Vernehmlassung
Die Schweiz hat eine lange Tradition als Gaststaat von internationalen Organisationen und Konferenzen, und die Gaststaatpolitik bildet einen Schwerpunkt der schweizerischen Aussenpolitik. Wie andere Staaten gewährt die Schweiz ausländischen Vertretungen sowie internationalen Organisationen und Konferenzen, denen sie auf ihrem Hoheitsgebiet Gastrecht gewährt, Vorrechte und Immunitäten. Ihre Gaststaatpolitik umfasst auch die Gewährung von gewissen finanziellen Beiträgen, insbesondere in Form von Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf. Dabei stützt sich der Bundesrat auf verschiedene Rechtsgrundlagen, insbesondere auf internationale Abkommen und Verträge, verschiedene Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse und seine verfassungsmässigen Kompetenzen im Bereich der Aussenpolitik.
Angesichts der Bedeutung der Gaststaatpolitik hat der Bundesrat beschlossen, seine Praxis in diesem Bereich zu kodifizieren und die wichtigsten Mittel der Gaststaatpolitik in einem einzigen Gesetz zu regeln. Der Entwurf, der Ihnen hiermit vorgelegt wird, soll also im Wesentlichen die verschiedenen bestehenden Rechtsgrundlagen im Bereich der Gaststaatpolitik zusammenfassen und die Entscheide, die direkt auf den verfassungsmässigen Kompetenzen des Bundesrats beruhen, auf eine formelle Rechtsgrundlage stellen. Er definiert die potenziellen Begünstigten der Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge in dem vom Völkerrecht bestimmten Rahmen, ausgehend vom Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen und den Sitzabkommen mit Organisationen, die sich in unserem Land niedergelassen haben. Dann legt er die Bedingungen fest, unter denen diesen Begünstigten eine besondere Stellung und finanzielle Beiträge gewährt werden können. Die Entwicklung der multilateralen internationalen Beziehungen hat zu neuen Akteuren auf der internationalen Bühne geführt; das schlägt sich in Artikel 2 des Gesetzesentwurfs nieder. Die Vorrechte und Immunitäten, die in Artikel 3 aufgezählt werden, ergeben sich aus dem internationalen Gewohnheitsrecht und sind in zahlreichen internationalen Übereinkommen festgeschrieben; zudem sieht der Gesetzesentwurf wie im Völkerrecht üblich je nach Art des Begünstigten eine Abstufung des Geltungsbereichs der Vorrechte und Immunitäten vor. Bei den finanziellen Beiträgen soll der Gesetzesentwurf dem Bundesrat erlauben, seine langjährige Praxis fortzuführen.
3. Zusammenfassung der Ergebnisse, allgemeine Bemerkungen
Allgemein befürworten mit Ausnahme der SVP alle Vernehmlassungsteilnehmer, die sich geäussert haben, den Grundsatz eines neuen Gesetzes und den Inhalt des Entwurfs. Die meisten heben die Notwendigkeit einer aktiven und transparenten Gaststaatpolitik des Bundes hervor, namentlich damit die wirtschaftlichen, politischen, kulturellen und wissenschaftlichen Interessen der Schweiz gewahrt werden und die Schweiz in diesem Bereich der Aussenpolitik