Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/17: Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GStG) · 8 Seiten
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Artikel 15: Persönlichkeiten, die ein internationales Mandat ausüben
Wie erwähnt (ad Art. 2) verlangt die SVP die Streichung dieser Bestimmung, und economiesuisse meldet dazu Bedenken an. AR ist der Ansicht, dass dieser Begriff nicht genügend definiert ist und einen zu grossen Handlungsspielraum lässt.
Artikel 16 und 17: Erwerb von Grundstücken für dienstliche Zwecke
ZH begrüsst die Aufnahme der Grundsätze aus dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) und möchte aus Gründen der Systematik die Art. 16 und 17 umkehren. TG begrüsst diese Bestimmung, ebenso wie VD, das eine terminologische Änderung fordert ("changement d'affectation" im französischen Text durch "changement de destination" ersetzen).
Im Hinblick auf die Abschaffung des BewG begrüsst GE die Einführung einer Bestimmung zum Erwerb von Grundstücken, bedauert aber, dass der Entwurf für das Gaststaatgesetz nur ein Feststellungsverfahren vorsieht. GE wünscht ein echtes Bewilligungsverfahren, bei dem der Staatsrat wie beim heutigen Verfahren nach BewG eine Stellungnahme abgibt. GE fordert dazu eine terminologische Änderung und möchte in Art. 17 Abs. 1 "das heisst" durch "namentlich" ersetzen.
Die Fédération des entreprises romandes fordert, dass das EDA vor den kantonalen Bau- und Sicherheitsbewilligungen usw., aber nach dem Eintreffen der Stellungnahme des Staatsrats feststellt, dass der Erwerb zu offiziellen Zwecken erfolgt.
Artikel 18: Zwecke der finanziellen Beiträge und anderen Unterstützungsmassnahmen
TG begrüsst diese Bestimmung besonders. Die Fédération des entreprises romandes begrüsst die Einführung einer formellen Rechtsgrundlage für die finanziellen Beiträge und andere Unterstützungsmassnahmen; damit können den Kantonen Beiträge gewährt werden, die wegen fehlender Rechtsgrundlage heute nicht möglich sind (Art. 18 ff.).
Artikel 19: Begünstigte der finanziellen Beiträge und anderen Unterstützungs-
massnahmen
Die SVP widersetzt sich der Gewährung von finanziellen Beiträgen an INGO und Vereine und Stiftungen nach Schweizer Recht. Sie verlangt die Streichung von Art. 19 Bst. b und c.
Die Fédération des entreprises romandes begrüsst besonders Art. 19 Bst. c.
Artikel 20: Formen der finanziellen Beiträge und anderen Unterstützungsmassnahmen
AI und die CVP verlangen, dass diese Bestimmung der Ausgabenbremse unterstellt wird.
VD erinnert daran, dass der Bundesrat die Entwicklung seiner Gaststaatpolitik auf die Genferseeregion ("Arc lémanique") ausgerichtet hat, und wünscht, dass die im erläuternden Bericht zum Gesetzesentwurf erwähnten Möglichkeiten zur Ausdehnung der Tätigkeit der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) auf das ganze Schweizer Hoheitsgebiet an diesen Prioritäten nichts ändern.
GE möchte bei Entscheiden, mit denen die Tätigkeit der FIPOI auf andere Kantone ausgedehnt wird, angehört werden.
Die Fédération des entreprises romandes begrüsst insbesondere die Erwähnung der FIPOI.
BE, GE, die LPS und die Fédération des entreprises romandes fordern Präzisierungen zu den weiteren Sicherheitsmassnahmen (Art. 20 Bst. f), die verlangt werden könnten, und zu den entsprechenden Finanzierungsmodalitäten (in Zusammenhang mit Art. 21). GE wünscht insbesondere die Präzisierung, dass die entsprechenden Kosten vom Bund getragen werden.