Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/17: Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GStG) · 8 Seiten
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konkurrenzfähig bleibt. Zu einzelnen Artikeln wurden Kommentare abgegeben. Verschiedene kantonale Stellungnahmen, insbesondere zu finanziellen Fragen, wurden koordiniert.
Die SVP widersetzt sich als einzige Partei grundsätzlich dem neuen Gesetz, das sie für unnötig hält. Sie begrüsst die Fortführung der Gaststaatpolitik als Teil der Aussenpolitik und hält es für richtig, dass bestimmte Völkerrechtssubjekte und ihre Angestellten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen geniessen. Sie ist jedoch der Ansicht, dass die gegenwärtigen Rechtsgrundlagen (internationale Verträge wie das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, FIPOI-Gesetz) genügen. Zudem schlägt sie vor, verschiedene Bestimmungen zu streichen (siehe unten). Sie möchte verhindern, dass die gegenwärtige Praxis auf neue internationale Akteure ausgedehnt wird.
Die FDP hebt insbesondere die Klarheit und die Transparenz der Artikel 3 bis 15 hervor, und ZH schätzt die in den Artikeln 7 bis 15 angebrachten Präzisionen zu völkerrechtlichen Begriffen. Die SP unterstreicht, dass mit den relativ streng formulierten Bedingungen unter Art. 6 bis 14 eine zu einfache Gewährung von Vorrechten und Immunitäten oder finanziellen Beiträgen vermieden wird.
4. Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln Artikel 2: Begünstigte von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen
Der abschliessende Charakter der Liste der Begünstigten wird allgemein begrüsst. Ganz besonders wird er von ZH, AI, VD, der CVP und der FDP hervorgehoben. VD stellt im Zusammenhang mit den Artikeln 23 und 24 Fragen zum Status und zur rechtlichen Natur der internationalen Sportverbände. Die SP schätzt die klare Unterscheidung zwischen den Begünstigten von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen und den internationalen Nichtregierungsorganisationen (INGO) wie z.B. den internationalen Sportverbänden.
GE und AR möchten den Begriff der quasizwischenstaatlichen Organisation (Art. 2 Abs. 1 Bst. c, in Zusammenhang mit Art. 8) präzisiert haben. Die SVP verlangt dessen Streichung, und economiesuisse sieht keinen Unterschied zwischen diesem Begriff und den INGO (Art. 23 und 24).
AR möchte den Begriff der unabhängigen Kommission (Art. 2 Abs. 1 Bst. j, in Zusammenhang mit Art. 11) präzisiert haben. Die SVP verlangt die Streichung dieses Begriffs, und economiesuisse meldet Zweifel dazu an.
Der Begriff eines anderen internationalen Organs (Art. 2 Abs. 1 Bst. m, in Zusammenhang mit Art. 14) wird allgemein begrüsst. ZH, AI, VD, GE, die CVP, die FDP, die SP und die Fédération des entreprises romandes heben die besondere Bedeutung dieses Begriffs hervor, der dem Bundesrat den nötigen Handlungsspielraum gibt, um auf zukünftige Entwicklungen im multilateralen Bereich zu reagieren. GE, die SP und die Fédération des entreprises romandes unterstreichen jedoch wie SH die Notwendigkeit, zurückhaltend davon Gebrauch zu machen. SO begrüsst den Begriff auf gesetzestechnischer Ebene, ist aber der Ansicht, dass die Bestimmung zu offen ist.
AR möchte eine Präzisierung des Begriffs der Persönlichkeit, die ein internationales Mandat ausübt (Art. 2 Abs. 2 Bst. b, in Zusammenhang mit Art. 15). Die SVP verlangt dessen Streichung, und economiesuisse meldet Zweifel dazu an.
Was die privaten Hausangestellten (Art. 2 Abs. 2 Bst. c) betrifft und in Zusammenhang mit Art. 29 fordern verschiedene Eingaben (LU, AI, die FDP und die SP), dass Massnahmen ergriffen werden, damit diese Kategorie von Arbeitnehmern anständige Bedingungen (Arbeitsverhältnis, Löhne, Unterkunft, soziale Sicherheit) erhält. Ähnliche Bemerkungen gibt es auch zu Art. 25, wobei GE und die Fédération des entreprises romandes fordern, dass der Bundesrat die Kompetenz erhält, einen eidgenössischen Normalarbeitsvertrag für private Hausangestellte von "Internationalen" zu erlassen. Die CVP erinnert insbesondere an die Arbeiten des Europarats, dessen Kommission für Chancengleichheit den Mitgliedstaaten vorgeschlagen hatte, das Wiener Übereinkommen über die diplomatischen Beziehungen zu ändern. Die SP ist der Ansicht, dass der Bund durch das Gesetz verpflichtet werden müsste, die Begünstigten