Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten

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B. ALLGEMEINE BEMERKUNGEN DER VERNEHMLASSUNGSTEILNEHMER

1. Kantone

ZH Der Entwurf mit seinem dualen System der Mietzinsgestaltungsregeln

stellt grundsätzlich eine taugliche Lösung dar und wird als realistischer Kompromiss zwischen Volksinitiative und indirektem Gegenvorschlag beurteilt. Das duale System räumt den Parteien eine grössere Flexibilität und Gestaltungsfreiheit ein. Es wird ausdrücklich unterstützt. Der Entwurf beseitigt die Hauptmängel des geltenden Rechts, insbesondere die Koppelung des Mietzinses an den variablen Hypothekarzins und ist flexibler, indem es die Wahlmöglichkeiten der Parteien erweitert. Im Übrigen wird angeregt, einige Begriffe zu präzisieren und gewisse Mängel methodischer Art zu beheben.

BE Die vorgeschlagenen Regelungen erscheinen komplex und es wird oft

auf Bestimmungen der Verordnungsstufe verwiesen. Es wäre sinnvoll, nähere Bestimmungen zur Vergleichsmiete und zur angemessenen Bruttorendite auf Gesetzesstufe näher zu regeln.

LU Die Revisionsvorlage wird grundsätzlich begrüsst. Das duale System

wird eine grössere Flexibilität ermöglichen. Allerdings wird es meist die Vermieterseite sein, welche das Modell vorgibt. Der Wechsel hin zu einer Indexmiete wird gutgeheissen. Diese stellt ein transparentes und einfach anwendbares Modell dar.

UR Die Ziele zur Änderung des OR werden grundsätzlich unterstützt. Das

duale System wird als Kompromisslösung anerkannt, man würde jedoch einer einheitlichen und einfacheren Indexlösung den Vorzug geben.

SZ Mit dem dualistischen System kann der unterschiedlichen

Eigentümerstruktur Rechnung getragen werden, allerdings hängen die Wahlmöglichkeiten der Parteien von der Marktsituation ab. Der Gesetzestext ist recht komplex. Mit der Indexmiete ergeben sich wesentliche Vereinfachungen, allerdings ist zu befürchten, dass kaum mehr Mietzinsherabsetzungen erfolgen werden. Es ist richtig, dass die Bestimmung der Vergleichsmieten in der Vollzugsverordnung geregelt wird.

OW Eine Änderung des Mietrechts ist notwendig. Die geltende Praxis zu

Art. 269 und 269a OR ist unübersichtlich und uneinheitlich. Die grundsätzlichen Änderungen der Revision sind richtig. Das dualistische System trägt den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung. Den Neuerungen im Zusammenhang mit dem dualen System ist vorbehaltlos zuzustimmen. Sie werden das Mietrecht vereinfachen.

NW Die Vorlage wird befürwortet. Mit dem dualen System können die

Bedürfnisse der Vertragsparteien besser berücksichtigt werden. Die Änderungen sind sinnvoll und praxistauglich. Die Entkoppelung des Mietzinses von den Hypothekarzinsen dürfte zu einer Vereinfachung führen.

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