Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten
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GL Der Kanton Glarus beschränkt sich in seiner Stellungnahme auf
Hinweise zu zwei einzelnen Gesetzesbestimmungen. Da keine weiteren Bedenken geäussert werden, wird von einer grundsätzlichen Billigung des Entwurfes ausgegangen.
ZG Die Revisionsvorlage wird befürwortet. Mit der Einführung der
Indexmiete wird sie zu einer Vereinfachung führen. Das duale System mit der Wahlmöglichkeit wird begrüsst.
FR Das vorgeschlagene System scheint verglichen mit dem geltenden
System keine wesentlichen Vereinfachungen zu bringen. Die Wahlfreiheit der Parteien ist eher illusorisch. Insbesondere gegenüber der Vergleichsmiete werden Bedenken geäussert. Die entsprechenden Bestimmungen werden abgelehnt, man müsse Richtung Kostenmiete weitergehen. Begrüsst wird die vorgeschlagene Vereinfachung betreffend Bruttorendite.
SO Das duale System führt zu einer unübersichtlichen
Regelungssituation. Es ist entweder am geltenden Mietrecht festzuhalten oder ein einziges Modell der Mietzinsberechnung vorzusehen. Das vorgeschlagene Modell der Kostenmiete ist nicht praktikabel. Es liegt nicht im Sinne der Rechtssicherheit, dass viele Formulierungen so offen sind, dass sie in der Verordnung ausgeführt werden müssen.
BS Der vorliegende Revisionsentwurf vermag nur teilweise zu
überzeugen. Die Mieterseite wird kaum je die Möglichkeit haben, bei der Wahl des Modells entscheidend mitwirken zu können. Das duale System führt wohl insgesamt eher zu einer Komplizierung der Verhältnisse. Die kleinen, privaten Eigentümer sind mit der komplexen Bruttorendite überfordert. Die Indexierung wird begrüsst, da sie zu mehr Transparenz führt. Vorbehalte bestehen jedoch gegenüber der Vergleichsmiete als Missbrauchskriterium. Die weiteren Änderungen werden mit gewissen Vorbehalten befürwortet. Insgesamt wird eine Überarbeitung mit dem Ziel einer Vereinfachung angeregt.
BL Das duale System wird als politische Kompromisslösung beurteilt. Es
bringt jedoch keine Vereinfachung und ermöglicht auch keine echte Wahlmöglichkeit, da die Vermieterschaft diktieren wird, ob Indexmiete oder Kostenmiete gelten soll. Problematisch ist zudem die Ermittlung der Vergleichsmieten, da in kleineren Ortschaften nicht genügend vergleichbare Objekte vorhanden sind. Dieser zentrale Punkt ist nicht praxistauglich und bedarf der Überarbeitung.
SH Ein kompletter Systemwechsel erscheint nicht notwendig. Es genügt,
die geltende Regelung sanft zu korrigieren. Die vorgeschlagene Revision wird weitgehend abgelehnt, da das duale System zu einer Verkomplizierung führt und die vorgeschlagene Berechnung des Realwertes wenig tauglich ist. Insgesamt wäre die praktische Handhabung schwierig, einzelne Bestimmungen sind sehr komplex und es gibt zahlreiche Verweise. Begrüssenswert ist das Abstellen auf den von der Nationalbank festzulegenden Leitzinssatz.
AR Begrüsst wird, dass eine Indexmiete vorgeschlagen wird. Es ist
jedoch fraglich, ob mit dem dualistischen System die angestrebte
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