Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten

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CSP Es werden folgende Änderungen beantragt:

Der Schutz gegen missbräuchliche Kündigungen muss im Bereich der Geschäftsmieten beibehalten werden.

Das dualistische System wird zurückgewiesen, da es keine freie Wahl der sozial und ökonomisch schwachen Partei ermöglicht.

Die Missbrauchskontrolle nach der Festsetzung des Anfangsmietzinses muss auf der Basis des Bruttomietertrages geschehen. Die Methode der Vergleichsmiete wird abgelehnt.

Um gegen die Spekulation anzukämpfen, ist eine Erhöhung der Mieten bei einem Eigentümerwechsel zurückzuweisen.

Die Übergangsbestimmungen, welche einen Referenzzinssatz von 4,5% vorsehen, sind diesbezüglich anzupassen. Dieser Zinssatz erscheint überhöht.

Es wird eine Verbesserung des Kündigungsschutzes vorgeschlagen.

EVP Die vorgeschlagenen Änderungen werden als Schritt in die richtige Richtung begrüsst. Der Änderungsvorschlag versucht beiden Interessengruppen gerecht zu werden und stellt einen tragfähigen Kompromiss dar. Die Wahlmöglichkeit zwischen Indexmiete und kostenbestimmter Miete wird befürwortet. Die Bestimmungen hinsichtlich Missbräuchlichkeit der Mietzinse helfen mit, Rechtsunsicherheiten des geltenden Rechts zu beseitigen. Die EVP kann sich somit mit den vorgeschlagenen Änderungen weitgehend einverstanden erklären. Da verschiedene Gesetzesbestimmungen auf Verordnungsstufe noch der Präzisierung bedürfen, wird als hilfreich erachtet, wenn die Vorschläge für die Änderung der bestehenden Verordnung bis zur Beratung der Gesetzesänderung in den Eidgenössischen Räten auch vorliegen würde.

FDP Es wird begrüsst, dass den Volksentscheiden vom Mai 2003 und Februar 2004 Rechnung getragen wurde. Das dualistische System wird begrüsst, da den Parteien mehr Freiraum eingeräumt wird. Dem Unterschied in der Anbieterstruktur und den regionalen Verschiedenheiten wird somit im Vergleich besser Rechnung getragen zur heutigen Lösung. Die Revision wird als Schritt in die richtige Richtung begrüsst. Die Eingriffe in die Vertragsfreiheit der Marktteilnehmer sind auf ein Minimum zu beschränken. Die Entkoppelung von Hypothekar– und Mietzinsen und die Einführung eines Modells mit mehr Marktnähe, der indexierten Miete, wird begrüsst. Es handelt sich um eine einfache und transparente Methode der Mietzinsanpassung, welches vor allem von institutionellen Anlegern gewählt werden dürfte.Die klare Abgrenzung der beiden Kriterien Rendite und

Vergleichsmiete bei den Missbrauchskriterien ist zu begrüssen. Welches Modell für die Bestimmung der Vergleichsmiete im Rahmen des Modells der indexierten Miete zur Anwendung kommen wird, ist noch offen. Es wird gefordert, dass bei der Ermittlung der statistischen Vergleichsmiete nur diejenigen Mietobjekte einzubeziehen sind, die nach marktmässigen Kriterien vermietet werden.

LPS Die wachsende Komplizierung des Mietrechts, welche der Immobilienwirtschaft schadet, wird bedauert. Dennoch werden die mit dem dualistischen System eingeführte Flexibilität des dualistischen

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