Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten

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Punkte noch in der Verordnung präzisiert werden. Der Staat nimmt Einfluss auf die Mietzinsfestlegung, was in Richtung „Verstaatlichung“ der Mietzinse geht. Schliesslich muss die Wahlfreiheit des dualistischen Systems relativiert werden: Da die Kostenmiete so kompliziert ist, werden wohl sowohl institutionelle Anleger wie auch kleinere private Eigentümer die Indexmiete bevorzugen. Der Bundesrat wird ersucht, das Projekt im Sinne einer Vereinfachung zu überarbeiten.

NE Der vorgeschlagene Entwurf ist im Gesamten nicht überzeugend und trägt nicht dazu bei, das Mietrecht zu vereinfachen. Es wird auf komplexe Kriterien wie die Vergleichsmiete abgestellt. Die Beurteilung des Entwurfes ist zudem erschwert, da viele wichtige Elemente erst in der Verordnung geregelt werden sollen. Festlegung und Berechnung des Mietzinses sollten präziser im Gesetz definiert werden.

GE Der Entwurf wird ablehnend beurteilt. Die Indexierung ist zwar einfach und transparent, das dualistische System, die Vergleichsmiete sowie die verschiedenen Missbrauchsdefinitionen machen das Ganze jedoch komplex. Kritisiert wird zudem, dass viele Fragen erst in der ausführenden Verordnung geregelt werden sollen. Begrüsst werden Massnahmen, welche die Indexierung in den Vordergrund stellen.

JU Betreffend Stabilisierung der Mietzinsentwicklung, Transparenz und Vereinfachung werden die angestrebten Ziele nicht wirklich erreicht. Einige Vorschläge weisen die gleichen Fehler auf, die zur Scheiterung des indirekten Gegenvorschlags geführt haben. Es wird nicht berücksichtigt, dass die Vergleichsmiete in Kantonen und Regionen ohne grössere Agglomerationen nur schwer Anwendung finden kann. Ein dualistisches System ist bei ausgeglichenem Wohnungsmarkt interessant. Bei einem angespannten Markt erlaubt es den Vermietenden als stärkerer Vertragspartei die für sie günstigere Methode zu wählen.

2. Parteien

CVP Die Bemühungen des EVD, einen guten Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen vorzuschlagen zu wollen, werden anerkannt. Für die CVP Schweiz ist es von besonderem Interesse, dass die Revision sowohl auf Mieter– als auch auf Vermieterseite kostenneutral erfolgt. Als unausweichlich wird der häufig kritisierte Umstand beurteilt, dass die Vermieter beim dualistischen System immer am längeren Hebel sässen. Dass ein indexiertes Modell geschaffen wird, wird ausdrücklich begrüsst, da dieses wesentlich unkomplizierter und transparenter ist. Ebenso wird die Anpassung zu 80% gutgeheissen. Bei der kostenbestimmten Miete wird begrüsst, dass auf die Bruttorendite abgestellt wird, was ebenfalls eine Vereinfachung bedeutet. Zudem wird als dringend angebracht erachtet, die Zinsentwicklung auf einen von der Schweizerischen Nationalbank vierteljährlich zu veröffentlichen Durchschnittssatz für inländische Hypothekarforderungen abzustellen, da dadurch die Kantonalbanken vom Druck entlastet werden, die Leitzinsen anzupassen und weil dies der Entwicklung gerecht wird, dass kaum mehr variable Hypotheken vereinbart werden.

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