Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/35: Verfassungsbestimmung und Bundesgesetz über die Forschung am Menschen · 49 Seiten
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IBCSG, KHM, KrebsL, Onco und mg wünschen, dass für die akademische Forschung eine Gebührenreduktion vorgesehen wird.
Von einigen Forschenden wird gefordert, dass mit der Inkraftsetzung des HFG keine zusätzlichen Kosten für die Forschenden anfallen dürfen, insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen wollen keine Gebühren für Bewilligungen zahlen (VFfL, sgv_usam, SKB und SLSA).
Artikel 71 Koordination und Information
Von den Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich zu diesem Artikel äussern, begrüssen 6 die Koordination der Ethikkommissionen durch das Bundesamt (Dialog, FMH, MEKKW, Uni-BE_kikom, H+, Insel). 3 Kantone wollen ausdrücklich keine Koordination durch den Bund, da kein materieller Grund ersichtlich sei, weshalb der Bund den Kantonen in dieser Sache Vorschriften machen soll (AI, TG, ZH).
IBCSG und EDB regen an, Richtlinien zur Harmonisierung der Beurteilungspraxis zu erlassen.
9. Kapitel: Vollzug
UniBE kritisiert generell den zu hohen administrativen Aufwand, den das Gesetz mit sich bringen werde.
Artikel 72 Studienregister
Von den 34 Stellungnahmen, die sich zu diesem Artikel äussern, begrüssen 1581 die Schaffung eines Studienregisters grundsätzlich (mehr Transparenz, bessere Kontrolle). 5 Vernehmlassungsteilnehmende82 lehnen ein solches Register explizit ab (zu viel Aufwand, es bestehen bereits internationale Register, so dass eine Schweizer Sonderlösung unangemessen sei, Konflikte mit Geheimhaltungsinteressen der Forschung).
Absatz 1
Von Seiten der Forschung83 wird gefordert, zwischen einem Studienregister (laufende und bewilligte Forschungsprojekte) und einer Ergebnisdatenbank (Zusammenfassungen der Forschungsergebnisse) zu unterscheiden. Wichtig sei es, sich soweit wie möglich an bereits bestehende internationale Register anzuschliessen. Schweizer Datenbanken sollten nur subsidiär aufgebaut werden, nämlich dann, wenn es keine internationalen Netzwerke gibt. Es wird darauf hingewiesen, dass Swissmedic bereits ein nicht-öffentliches Register für klinische Studien führt, das ggf. ausgebaut werden könne.
Gen, sgv_usam, SKB und SLSA fordern, Forschung mit anonymisiertem biologischen Material und Personendaten von der Erfassungspflicht auszunehmen. Die wenigsten Forschungsprojekte mit biologischem Material können patentrechtlich geschützt werden, so dass die Veröffentlichung dieser Projekte im Register einen immensen Nachteil für die in-vitro Forschung wäre. Auch SVDI und UniLau halten es nicht für sinnvoll alle Forschungsprojekte zu registrieren, ausgenommen werden sollen z.B. exploratorische Studien.
Absatz 3
KHM, KrebsL, SGCI und mg fordern, der Bundesrat müsse die Kompatibilität des Schweizer Registers mit internationalen Registern sicherstellen und eine Zusammenführen anstreben. Die Kann-Formulierung sei zu vage.
Neuer Artikel: Probandenregister
81 AR, GE, TI, EDU, FDP, SP, economie, H+, MEKKW, SAMW, SBK, SGCI, SVBG, SVDI, SWTR.
82 SVP, IBCSG, KMU-F, SAKK, VFfL.
83 FDP, hbb, IBCSG, inter, SVDI, VFfL, KrebsL, SGCI.