Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/35: Verfassungsbestimmung und Bundesgesetz über die Forschung am Menschen · 49 Seiten

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Absatz 2

IBCSG, KrebsL, SAKK und UniGE_R fordern eine Präzisierung des Begriffs "wesentliche Änderungen". Zudem sei völlig unklar, wie die Ethikkommissionen mit den Meldungen umgehen müssen (UniGE_R, VFfL).

Artikel 60 Meldung und Berichterstattung bei Abschluss und Abbruch

Absatz 1

H+ und Insel fordern die Meldepflicht wegen zu hohem administrativen Aufwand zu streichen. SGIM schlägt vor, zumindest rückblickende Studien und Fallbeschreibungen aus der Meldepflicht auszuschliessen. UniGE_R begrüsst die Meldepflicht, sofern die Einzelheiten auf Verordnungsstufe konkretisiert werden.

Artikel 61 Weitere Melde- und Dokumentationspflichten

Für Grüne, SP, Appell und DVSP ist die "Kann-Formulierung" zu weich, sie fordern eine "Muss-Formulierung". UniBE und UniGE_R erachten die Delegationskompetenz an den Bundesrat als zu gross und fordern eine Präzisierung auf Gesetzesstufe.

Artikel 62 Anwendbares Recht73

Absatz 3

Buchstaben a - d

Grüne, Appell, EvB und uw sind grundsätzlich gegen vereinfachte Bewilligungsverfahren und fordern deshalb, die Bestimmungen ersatzlos zu streichen. Es sei nicht einsichtig, weshalb aus blossen Effizienzgründen Verfahren vereinfacht werden sollen.

Buchstabe c

Die Bestimmung sei mehrdeutig formuliert74. Während es sich bei Buchstabe a, b und d um Vereinfachungen für die Forschenden handle, sei ein vereinfachtes Verfahren bei unzulässigen Forschungsprojekten eine Vereinfachung für die Ethikkommissionen. Zwecks besserer Verständlichkeit wird vorgeschlagen von "Ablehnung" statt von "vereinfachtes Verfahren" zu sprechen.

Buchstabe d

Für BS, SO, TI, VD, Biobank, UniBS_M, UniGE_R und VKS ist unklar, welche Institutionen mit "unabhängigen Stellen" gemeint sind und sie verlangen eine Präzisierung. AGEK, EKBB, KEK und UniGE_R sind der Meinung, der Schweizer Nationalfonds könne nicht Entscheide der Ethikkommissionen ersetzen, weil er keine ethische Prüfung vornimmt.

Artikel 63 Vorgängige Anhörung

SO, VD, FSP, UniGE_R, UniLau, UniNE_IDS und VKS finden ein einmaliges Anhörungsrecht zu wenig.

Artikel 64 Verfahren bei multizentrischen Forschungsprojekten und Biobanken

Viele Vernehmlassungsteilnehmende75 begrüssen das Konzept der Leitkommission, weil es eine Vereinfachung der jetzigen Situation darstelle. Die meisten kritisieren aber, dass der erste Durchführungsort massgeblich sei und nicht das Domizil des Hauptverantwortlichen der Multizenterstudie. Das sei suboptimal, weil viele Multizenterstudien zeitgleich an verschiedenen Orten beginnen.

73 Die Präferenzen der Vernehmlassungsteilnehmenden bezüglich Bundes- oder Kantonsvariante finden sich im Allgemeinen Teil (vgl. 4.2 Übersicht Ethikkommissionsvarianten, S. 13 ff).

74 avanti, Biobank, EBF, UniGE_R.

75 BE, BS, LU, NW, SG, TI, ZG, SVP, economie, AGEK, Biobank, FMH, Gen, H+, IBCSG, Insel, inter, KEK, KHM, KMU-F, MEKKW, NEK, Onco, SAKK, SAMW, SGBE, SGCI, SGP, SVDI, SWTR, UniGE_R, WEG.