Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/60: Anhörung zur Ausserkurssetzung der Ein- und Fünfrappenstücke · 10 Seiten

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Ausserkurssetzung der Ein- und Fünfrappenstücke Anhörungsbericht

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

Der Bundesrat hat am 30. Juni 2004 beschlossen, im Rahmen der Aufgabenverzichtsplanung der Verwaltung (AVP) in den einzelnen Departementen die Funktionsaufgaben (Personal-, Sach- und Investitionsausgaben) bis 2008 um 5 Prozent zu senken.

Am 13. April 2005 nahm er rund 150 von der Verwaltung erarbeitete Massnahmen zur Kenntnis und beauftragte die Departemente, diese umzusetzen. Insgesamt entlastet die AVP den Bundeshaushalt bis 2008 um rund 190 Millionen.

Im Rahmen der AVP hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) Antrag gestellt, auf die Produktion von Ein- und Fünfrappenstücke zu verzichten und die Ein- und Fünfrappenstücke ausser Kurs zu setzen. Grundsätzlich liegt die Ausserkurssetzung von Münzen in der Kompetenz des Bundesrates (Art. 4 Abs. 2 WZG; SR 941.10). Da die ganze Bevölkerung von diesem Entscheid betroffen ist und aufgrund der hohen emotionalen Bedeutung der Schweizer Münzen, hat das EFD zur neuen Verordnung über die Ausserkurssetzung der Ein- und Fünfrappenstücke eine Anhörung durchgeführt.

1.2 Inhalt der Anhörung

Das Einrappenstück wird seit den 70er Jahren kaum noch als Zahlungsmittel verwendet. Heute wird der Einräppler vor allem als Glücksbringer oder zu Werbe- und Dekorationszwecken eingesetzt. Die hohen Preise an den Rohstoffmärkten sowie die geringen Stückzahlen haben die Produktion des Einrappenstückes in den letzten Jahren erheblich verteuert. Heute betragen die Herstellkosten rund 12 Rappen.

Auch das Fünfrappenstück hat nur noch eine beschränkte Bedeutung im heutigen Zahlungsverkehr und kommt fast ausschliesslich im Detailhandel zur Anwendung. Dennoch ist das Fünfrappenstück gemessen an den in Umlauf gesetzten Münzen die dritthäufigste Münze in der Schweiz. Dieser Widerspruch ist damit zu erklären, dass die Bevölkerung zur Erleichterung ihres Portemonnaies die Fünfräppler auf die Seite legt, und so diese Fünfrappenstücke dem Zahlungsverkehr entzogen werden.

Wie beim Einrappenstück sind die Produktionskosten auch beim Fünfräppler heute höher als der Nennwert. Dies aufgrund der hohen Rohstoffpreise und der nur noch wenig gebräuchlichen Legierung, welche die swissmint für das Fünfrappenstück verwendet. Die Herstellungskosten belaufen sich heute auf rund 6 Rappen.

Weil beide Münzen im täglichen Zahlungsverkehr kaum mehr von Bedeutung sind und ihre Herstellungskosten über dem Nennwert liegen, hat die swissmint die Abschaffung der beiden Münzen beantragt. Daraus resultieren Einsparungen von jährlich rund 0.3 Millionen.

Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hat Auswirkungen einer Abschaffung des Fünfrappenstückes auf die Teuerung untersucht und ist zum Schluss gekommen, dass mit keinen nennenswerten Auswirkungen auf die Teuerung zu rechnen ist.

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