Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/60: Anhörung zur Ausserkurssetzung der Ein- und Fünfrappenstücke · 9 Seiten

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Département fédéral des finances DFF

Dipartimento federale delle finanze DFF

Departament federal da finanzas DFF

Bern, 19. Oktober 2005

Anhörung zur Verordnung über die Ausserkurssetzung der Ein- und Fünfrappenstücke

Übersicht

Die geplante Ausserkurssetzung der Ein- und Fünfrappenstücke ist eine von rund 150 Massnahmen der Aufgabenverzichtsplanung der Verwaltung 2006 - 2008. Der Verzicht auf die beiden kleinsten Münzeinheiten wurde von der swissmint (Eidgenössische Münzstätte) vorgeschlagen. Die Gründe dafür sind die hohen Herstellkosten, die den Nennwert der Münzen zum Teil massiv übersteigen, sowie die geringe beziehungsweise fehlende Bedeutung im täglichen Zahlungsverkehr.

Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat die Auswirkungen der Ausserkurssetzung auf die Teuerung analysiert und konnte darstellen, dass mit keinem signifikanten Teuerungsanstieg zu rechnen ist. Verschiedene Erfahrungen im europäischen Ausland bestätigen diese Einschätzung.

Die Ausserkurssetzung ist mittels der neuen Verordnung zur Ausserkurssetzung der Ein- und Fünfrappenstücke zu vollziehen. Im Rahmen dieser neuen Verordnung werden die Münzverordnung vom 12. April 2000 (MünzV; SR 941.101) sowie der Tarif vom 6. September 1972 über die ausser Kurs gesetzten Silbermünzen (SR 941.103.1) ebenfalls angepasst. Die Ausserkurssetzung von Umlaufmünzen liegt in der Kompetenz des Bundesrates1. Da diese Massnahme Auswirkungen auf die ganze Bevölkerung hat und eine hohe emotionale Bindung zu diesen Münzen besteht, führt das Eidgenössische Finanzdepartement eine Anhörung2 bei allen interessierten Kreisen durch.

Letztmals wurde 1978 mit dem Zweirappenstück eine Münze abgeschafft.

1 Art. 4 Abs. 3 Bundesgesetz vom 22. Dezember 1999 über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG; SR 941.10)

2 gemäss Art. 10 Bundesgesetz vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (Vernehmlassungsgesetz, VlG; SR 172.061) c:\documents and settings\lakbk\local settings\temporary internet files\olk38\vbericht_050912.doc