Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/60: Anhörung zur Ausserkurssetzung der Ein- und Fünfrappenstücke · 10 Seiten
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Ausserkurssetzung der Ein- und Fünfrappenstücke Anhörungsbericht
Zur Zeit kostet ein B-Post-Brief 85 Rappen und der Zuschlag für unsortierte Spezialsendungen liegt bei 15 Rappen pro Brief. Bei diesen Preisen handelt sich um Preise für Monopoldienstleistungen, die durch das UVEK genehmigt werden müssen. Die Post hat somit keine Möglichkeit, sie kurzfristig auf eine Zehnereinheit anzupassen. Hinzu kommt, dass die Post im reduzierten Monopolbereich (Briefe bis 100 g) eine Unterdeckung erwartet, was eine Preisanpassung gegen unten ausschliesst. Auf der andern Seite sprechen die insgesamt gute Finanzlage der Post wie auch die politische Machbarkeit gegen eine Anhebung der Briefposttarife. Eine Aufrundung der betroffenen Briefposttarife um 5 Rappen würde zudem die B-Post um 5.9 Prozent und die Spezialsendungen um 33 Prozent verteuern.
Valable Alternativen zu einer Erhöhung der Briefposttarife existieren gemäss Einschätzungen der Post nicht. Insbesondere Möglichkeiten wie der Verkauf von B-Post-Briefmarken ausschliesslich im Zweierpaket, die Aufrundung des Verkaufspreises beim Einzelbezug, Rückgeld in Form von 5-Rappen-Briefmarken oder Gutschriften auf Treuekarten oder dem Postkonto werden aus Kosten-Nutzen-Überlegungen verworfen.
4 Weitere Bemerkungen
Die Stiftung für Konsumentenschutz und die Assoziazione Consumatrici della Svizzera Italiana weisen daraufhin, dass alle Nachbarländer 1,-2- und 5 Eurocent-Münzen kennen und deren Abschaffung nicht planen.
Die Post hält fest, dass ihr als öffentliche Kasse des Bundes bereits heute aus dem Münzwechsel jährliche Kosten in der Grössenordnung von 30 Millionen Franken entstehen. Bei einer Ausserkurssetzung des Fünfräpplers würde der Rückfluss dieser Münzen zu zusätzlichem Aufwand führen, den die Post nicht zu tragen gewillt ist.
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer, darunter die CVP, die SD, der sgv, die Stiftung für Konsumentenschutz, die Associazione Consumatrici della Svizzera Italiana und die Schweizerische Numismatische Gesellschaft, empfehlen schliesslich, Massnahmen zur Kostenreduktion bei der Münzprägung zu prüfen. Vorgeschlagen werden die Verlagerung der Produktion ins Ausland, die Verwendung von günstigeren Legierungen, die Prüfung von Kostensenkungen bei der swissmint oder die Prägung von grösseren Münzmengen auf Vorrat.
5 Fazit
An der Anhörung haben hauptsächlich Wirtschafts- und Konsumentenverbände teilgenommen. Von Bankenseite sind dagegen keine Bemerkungen eingegangen. Als einzige Bundesratspartei hat sich die CVP zur Vorlage geäussert.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sämtliche Vernehmlassungsteilnehmer mit Ausnahme der Schweizerischen Numismatischen Gesellschaft die Ausserkurssetzung der Einrappenstücke befürworten. Die Ausserkurssetzung der Fünfrappenstücke wird hingegen mit Ausnahme von economiesuisse, den SBB, dem Vending Verband Schweiz sowie dem Schweizerischen Städteverband und dem Schweizerischen Gemeindeverband ausdrücklich abgelehnt. Befürchtet wird insbesondere,
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