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Vernehmlassung 2005/62: Fachhochschulakkreditierungsvereinbarung, Fachhochschulakkreditierungsagenturenverordnung, Fachhochschulakkreditierungsrichtlinien und Teilrevision Fachhochschulverordnung · 7 Seiten
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Anhang (Art. 2 Bst. e) Standards für Akkreditierungsagenturen
Akkreditierungsagenturen müssen, wenn sie anerkannt werden wollen, Teil 3 der Enqa-Standards von 20055 erfüllen (Teil 3: Europäische Standards für externe Qualitätssicherungs-agenturen,
S. 23-27.)
3.1 Verwendung von Verfahren für die externe Qualitätssicherung an Hochschulen: Bei der externen Qualitätssicherung von Agenturen sollten das Vorhandensein und die Effizienz der in Teil 26 der europäischen Standards und Richtlinien beschriebenen Verfahren für die externe Qualitätssicherung berücksichtigt werden.
5 Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area:
European Association for Quality Assurance in Higher Education/Enqa, Helsinki 2005.
6 Enqa-Standards, Teil 2:
2.1 Verwendung interner Qualitätssicherungsverfahren: Bei externen Qualitätssicherungsverfahren sollte die Wirksamkeit der (...)internen Qualitätssicherungsverfahren berücksichtigt werden; 2.2 Entwicklung externer Qualitätssicherungsprozesse: Die Ziele und Zielvorgaben des Qualitätssicherungsprozesses sollten von allen Zuständigen (einschliesslich Hochschulen) und vor Beginn des Verfahrens selbst entwickelt und zusammen mit einer Beschreibung der zu verwendenden Verfahren veröffentlicht werden; 2.3 Entscheidungskriterien: Jedwede formale Entscheidung, die als Ergebnis einer externen Qualitätssicherungsaktivität getroffen wird, sollte auf systematisch angewendeten und explizit veröffentlichten Kriterien beruhen; 2.4 Zielgerichtete Prozesse: Sämtliche externe Qualitätssicherungsprozesse sollten so konzipiert sein, dass sie die Realisierung der für sie gesetzten Ziele und Zielvorgaben gewährleisten; 2.5 Berichte: Die Berichte sind zu veröffentlichen und in einem für das Zielpublikum klaren und verständlichen Stil zu verfassen. Sämtliche in den Berichten enthaltenen Entscheidungen, Auszeichnungen oder Empfehlungen sollten für einen Leser schnell auffindbar sein; 2.6 Nachgelagerte Kontrollverfahren (Follow-up): Qualitätssicherungsverfahren, die Empfehlungen für Massnahmen enthalten oder einen nachfolgenden Aktionsplan erfordern, sollten von einem im Vorfeld festgelegten Kontrollverfahren begleitet werden, das systematisch umgesetzt wird; 2.7 Periodische Reviews: Externe Qualitätssicherungen für Hochschulen und/oder Programme sollten in regelmässigen Zyklen durchgeführt werden. Die Länge dieses Zyklus sowie die durchzuführenden Review-Verfahren sollten im Vorfeld klar festgelegt und veröffentlicht werden; 2.8 Analysen des Gesamtsystems: Qualitätssicherungsagenturen sollten von Zeit zu Zeit einen zusammenfassenden Bericht verfassen, der die allgemeinen Ergebnisse ihrer Reviews, Evaluationen, Assessments etc. beschreibt und analysiert.