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Vernehmlassung 2005/62: Fachhochschulakkreditierungsvereinbarung, Fachhochschulakkreditierungsagenturenverordnung, Fachhochschulakkreditierungsrichtlinien und Teilrevision Fachhochschulverordnung · 6 Seiten

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Fachhochschulakkreditierungsrichtlinien

Anhang (B.1)

Standards für die Akkreditierung von Fachhochschulen und ihren Studiengängen

1. Qualitätsstandards für Fachhochschulen

1.1. Prüfbereich: Strategie, Führung und Organisation, Finanz- und Sachmittel, Qualitätsmanagement, Gleichstellung

1. Die Fachhochschule orientiert sich in ihren Tätigkeiten an einem öffentlich zugänglichen Leitbild und an strategischen

Zielen.

2. Die Entscheidungsprozesse, -kompetenzen und -verantwortlichkeiten sind festgelegt und werden entsprechend umgesetzt.

3. Die Fachhochschule verfügt über ein Führungskonzept mit geeigneten Instrumenten zur Umsetzung der strategischen Ziele.

4. Die Fachhochschule verfügt über das Personal, die Strukturen sowie die Finanz- und Sachmittel zur Umsetzung der

strategischen Ziele.

5. Die Herkunft der finanziellen Mittel und alle an die Finanzierung gebundenen Bedingungen sind ausgewiesen und schränken

die Entscheidungsfreiheit der Fachhochschule bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nicht ein.

6. Die Fachhochschule verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem und überprüft regelmässig die Wirkung umgesetzter

Massnahmen.

7. Die Fachhochschule sorgt bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben für die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau. Sie

hat zur Umsetzung ihrer Gleichstellungspolitik entsprechende Ziele gesetzt, Programme entwickelt und überprüft deren Wirkung.7

8. Die Studierenden und das Personal sind bei Entscheidungen, welche ihr Tätigkeitsgebiet betreffen, angemessen einbezogen.

1.2. Prüfbereich: Lehre

1. Die Fachhochschule verfügt über ein Studienangebot, welches ihren strategischen Zielen entspricht.

2. Die Fachhochschule hat ihr Studienangebot nach den Prinzipien der Erklärung von Bologna organisiert und koordiniert.

3. Die Fachhochschule stellt sicher, dass ihr Studienangebot den fachspezifischen und gesellschaftlichen Entwicklungen

angepasst und gendergerecht konzipiert wird.

4. Die Fachhochschule berücksichtigt in ihrem Studienangebot die internationale Dimension und beteiligt sich am nationalen

und internationalen Austausch von Studierenden, Dozierenden und wissenschaftlichem Personal.

5. Die Fachhochschule hat die Bedingungen für den Erwerb von Leistungsnachweisen und Abschlüssen festgelegt und

überwacht deren Einhaltung.

6. Die Fachhochschule wertet die periodisch gesammelten Daten zu den Studienabsolventen und -absolventinnen aus.

1.3. Prüfbereich: Forschung

1. Die Forschungstätigkeiten stimmen mit der strategischen Planung der Fachhochschule überein.

2. Die Forschungstätigkeiten der Fachhochschule entsprechen qualitativ den jeweiligen fachspezifischen internationalen

Standards.

3. Die Fachhochschule stellt sicher, dass die Forschungsergebnisse in die Lehre integriert werden.

4. Die Fachhochschule beteiligt sich an Ausschreibungen zur Forschungsförderung und arbeitet mit anderen Forschungs- und

Entwicklungsinstitutionen zusammen.

1.4. Prüfbereich: Weiterbildung

1. Das Weiterbildungsangebot entspricht den Marktbedürfnissen und stimmt mit der strategischen Planung der Fachhochschule

überein.

2. Die Weiterbildungsveranstaltungen entsprechen in Qualität und Anspruchsniveau den allgemeinen und fachspezifischen

Hochschulstandards.

1.5. Prüfbereich: Dienstleistung

1. Das Dienstleistungsangebot entspricht den Marktbedürfnissen und stimmt mit der strategischen Planung der Fachhochschule

überein.

2. Die Kostentransparenz des Dienstleistungsangebots ist gewährleistet.

1.6. Prüfbereich: Wissenschaftliches Personal

1. Auswahl-, Ernennungs- und Beförderungsverfahren für die Lehrkräfte sind reglementiert und öffentlich kommuniziert. Die

Fachhochschule beachtet bei ihrer Personalpolitik bewusst gleichstellungspolitische Aspekte.8

2. Der Lehrkörper verfügt über einen Hochschulabschluss und ist ausgewogen zusammengesetzt bezüglich fachlicher und

hochschuldidaktischer Qualifikation sowie Praxiserfahrung und Forschungserfahrung.

3. Die Fachhochschule regelt und überprüft die fachliche und funktionsbezogene Weiterbildung des wissenschaftlichen

Personals.

7 Vgl. KFH Empfehlungen, Standards für die Gleichstellungsarbeit an den Fachhochschulen, Bern (6. Juli 2004), Standard 2.

8 Vgl. KFH Empfehlungen, Standards für die Gleichstellungsarbeit, Standard 6.