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Vernehmlassung 2005/62: Fachhochschulakkreditierungsvereinbarung, Fachhochschulakkreditierungsagenturenverordnung, Fachhochschulakkreditierungsrichtlinien und Teilrevision Fachhochschulverordnung · 6 Seiten

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Fachhochschulakkreditierungsrichtlinien

4. Die Fachhochschule verfügt über eine hochschuladäquate Personalpolitik und leistet einen Beitrag zur Qualifizierung des

wissenschaftlichen Nachwuchses.

1.7. Prüfbereich: Administratives und technisches Personal

1. Auswahl- und Beförderungsverfahren für das administrative und technische Personal sind geregelt und werden entsprechend

umgesetzt.

2. Die Fachhochschule sorgt für die Weiterbildung des administrativen und technischen Personals.

1.8. Prüfbereich: Studierende

1. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Studienangebote der Fachhochschule entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.

Das Aufnahmeverfahren ist geregelt und kommuniziert.9

2. Die Chancengleichheit von Männern und Frauen ist gewährleistet.

3. Die Studienbedingungen ermöglichen, dass die Ausbildungsziele der Fachhochschule innerhalb der festgelegten und

publizierten Fristen erreicht werden können.

4. Die Fachhochschule stellt für die Studierenden ein Beratungsangebot bereit und ermöglicht ihnen die periodische

Standortbestimmung.

1.9. Prüfbereich: Infrastrukturen

1. Die Fachhochschule verfügt über die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen und Ressourcen, welche die Erfüllung ihrer

mittel- und langfristigen Ziele gewährleisten.

2. Infrastruktur und Ressourcen werden effizient und effektiv genutzt.

1.10. Prüfbereich: Kooperation

1. Die Fachhochschule arbeitet wirkungsvoll mit in- und ausländischen Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen zusammen.

2. Die Fachhochschule fördert die Zusammenarbeit mit dem wirtschaftlichen und beruflichen Umfeld sowie den relevanten

gesellschaftlichen Akteuren.

1.11. Prüfbereich: Nachhaltigkeit

Die Fachhochschule sorgt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben für eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung und berücksichtigt diesen Aspekt in ihrem Qualitätsmanagementsystem.

2. Qualitätsstandards für Studiengänge

2.1. Prüfbereich: Durchführung und Ausbildungsziele

1. Der Studiengang verfolgt Ausbildungsziele, welche dem Leitbild und der strategischen Planung der Fachhochschule

entsprechen.10

2. Die Studierbarkeit des Studienangebots ist nachgewiesen.

3. Die Chancengleichheit von Mann und Frau ist garantiert.

2.2. Prüfbereich: Interne Organisation und Qualitätsmanagementmassnahmen

1. Die Entscheidungsprozesse, -kompetenzen und -verantwortlichkeiten sind festgelegt und werden entsprechend umgesetzt.

2. Die Dozierenden und Studierenden sind bei den Entscheidungsprozessen, welche ihre Tätigkeitsgebiete betreffen,

einbezogen.

3. Die Praxisrelevanz und die Qualität des Studiengangs werden regelmässig überprüft. Die Ergebnisse werden zur

Weiterentwicklungdes Angebots verwendet.

2.3. Prüfbereich: Studium

1. Der Studiengang verfügt über einen strukturierten Studienplan, welcher der koordinierten Umsetzung der Erklärung von

Bologna an den Schweizer Fachhochschulen entspricht.

2. Der Studienplan ist auf das Ausbildungsziel und auf einen berufsqualifizierenden Abschluss mit klarem inhaltlichen Profil

abgestimmt.11

3. Der Studiengang verfügt über eine modulare Studienstruktur, die mit einem Leistungspunktesystem sowie einem

studienbegleitenden Prüfungssystem verknüpft ist.12

9 Bei der Zulassung zum Fachhochschulstudium auf Bachelorstufe sind die besonderen gesetzlichen Bestimmungen gemäss Art. 5 FHSG zu beachten. Die Zulassung zum Masterstudium setzt den Erwerb des Bachelordiploms voraus. Die Fachhochschulen können zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium festlegen und den Abschluss eines Masterstudiums vom Nachweis zusätzlicher Kenntnisse und Fähigkeiten abhängig machen.

10 Bei den reglementierten Berufen sind zusätzlich die EU-Richtlinien zu beachten.

11 Hierzu vgl. die Dublin Deskriptoren, welche sowohl fachübergreifende wie auch fachspezifische Kompetenzen im europäischen Kontext definieren, und das Diploma Supplement, das zu jedem ausgestellten Bachelor- und Master-Diplom die wichtigsten formalen und inhaltlichen Eigenheiten des zugehörigen Studienganges erläutert.