Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/69: Bundesgesetz über die Psychologieberufe (Psychologieberufegesetz; PsyG) · 55 Seiten

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4 Die Ergebnisse im Einzelnen

EVG; SVR, KV Schweiz, und H+ die Spitäler der Schweiz verzichten auf eine Stellungnahme.

Folgende Vernehmlasser stimmen im Wortlaut überein oder haben sich den Stellungnahmen anderer Kantone, Verbände oder Organisationen angeschlossen:

CRUS den Universitäten und der KDIPS (Konferenz der Direktoren und Direktorinnen der Institute für Psychologie in der Schweiz) in Bezug auf den Geltungsbereich und die Ausbildungsziele (Art. 2, 4, 6 und 11).

Das CIC schliesst sich der Stellungnahme der Pro Mente Sana, Genf an.

Gemeinsame Stellungnahme der individualpsychologischen Berater: Eric Berne Institut, Alfred Adler Institut, zak zentrum für agogik GmbH, VEF (schliesst sich neben eigener Stellungnahme an), SGS (schliesst sich neben eigener Stellungnahme an), Institut für Lösungsorientierte Psychologie und Therapie ILPT, SGTA Baar, Institut für Logotherapie und Existenzanalyse (schliesst sich neben eigener Stellungnahme an); aeon reichte eine gleichlautende Stellungnahme ein. SGIPA legte ihrer Stellungnahme die gemeinsame Stellungnahme der individualpsychologischen BeraterInnen bei.

Die VfV unterstützt die Stellungnahme der FSP fügt jedoch für die Verkehrspsychologie separate Aspekte hinzu.

Die Stiftung für Konsumentenschutz schliesst sich in den wesentlichen Punkten der FSP an.

Die Forschungsgesellschaft für prozessorientierte Psychologie unterstützt sämtliche von der Schweizer Charta formulierten Änderungsvorschläge.

Das IEF schliesst sich in allen wesentlichen Punkten der SGS-P an.

Die Universität BE (Rektorat) unterstützt neben ihrer Stellungnahme die Stellungnahme des Instituts für Psychologie der Universität Bern.

Die KFH weist für die mehr fachbezogenen Fragen dieses Gesetzes auf die Stellungnahmen der HAP und der FHSO hin.

Die SGAOP und die Universität SG, Lehrstuhl für Organisationspsychologie schliessen sich (abgesehen von den jeweiligen Bemerkungen zu Art. 2 bzw. Art. 28) der Vernehmlassungsantwort des Dachverbandes FSP an.

Die HAP schliesst sich mit Ausnahme der Stellungnahme zu Artikel 7 Absatz 2 der SBAP an.

Nachstehend sind die verweisenden Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser nur dann gesondert erwähnt, wenn sie nebst dem allgemeinen Verweis noch eigene Stellungnahmen abgegeben haben.

41 Allgemeine Bemerkungen Allgemeine Beurteilung

Ausdrücklich begrüsst und als insgesamt positiv gewertet wird der Gesetzesvorentwurf über die Psychologieberufe von der grossen Mehrheit der 128 der Vernehmlassungsteilnehmer, insbesondere von:

- 24 Kantonen (siehe unten), CRUS und GDK,

- den politischen Parteien CVP, CSP, FDP, LPS und SP,

- Universitäten BA, BE, FR, GE, SG, ZH und UNIL, SUK, Fachhochschulen FHSO, HAP, ZFH und

KFH,

- den Dachverbänden ATPP, Schweizer Charta, FSP, GIR, SBAP, SGP, SPV und vipp,

- von weiteren 27 psychologischen und psychotherapeutischen Verbänden und Instituten,

- von medizinischer Seite von APPM und KHM,

- den Patientenorganisationen Pro Mente Sana Zürich und Coraasp

- sowie AvenirSocial, FER, SGV, santèsuisse, SKS und psyCH.