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Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten
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EBK-RS 06/[xy] Anhang 1: Beispiel zur Bestimmung der Eigenmittelanforderungen Seite 1
Anhang 1:
Beispiel zur Bestimmung der Eigenmittelanforderungen nach der Laufzeitmethode
Ausgangslage der Berechnung bilden die den 15 Laufzeitbändern zugeordneten Long- und Short-Positionen; hier dargestellt anhand der Zonenabgrenzungen für Instrumente mit einem Coupon < 3%.
Zunächst ist für jedes Laufzeitband eine offene Nettoposition zu berechnen. Diese ist mit dem für das Laufzeitband relevanten Faktor zu gewichten; man erhält so für jedes Laufzeitband eine offene gewichtete Nettoposition. Diese offenen gewichteten Nettopositionen sind über alle Laufzeitbänder miteinander zu addieren. Für das Laufzeitband 6–12 Monate beträgt die offene Nettoposition ungewichtet z.B. –200 (= 200 – 400); gewichtet mit dem relevanten Faktor von 0.70% resultiert –1.40 als offene gewichtete Nettoposition. Als absolute Summe aller 15 gewichteten offenen Nettopositionen ergibt sich die erste Komponente der Eigenmittelanforderung. Sie beträgt im dargestellten Beispiel 6.80.
Der nächste Schritt beinhaltet die vertikale Verrechnung innerhalb jedes Laufzeitbandes. Zu diesem Zweck wird die geschlossene risikogewichtete Position jedes Laufzeitbandes mit einer Eigenmittelanforderung von 10% belastet. Für das Laufzeitband 1.0–1.9 Jahre z.B. beträgt die geschlossene Position (kleinerer der absoluten Beträge der Summen jeweils miteinander verrechneter Long- und Short-Positionen) 100. Gewichtet mit dem relevanten Faktor 1.25% resultiert die geschlossene risikogewichtete Position im Betrag von 1.25. Mit 10% multipliziert ergibt das den Summanden des Laufzeitbandes 1.0–1.9 Jahre zur Bestimmung der Eigenmittelbelastung für die vertikale Verrechnung. Durch Addition aller 15 Summanden beträgt diese im dargestellten Beispiel 3.92. Dieser Betrag stellt die zweite Komponente der gesamten Eigenmittelanforderung dar.
Die horizontale Verrechnung erfolgt als zweistufiger Prozess; zunächst innerhalb jeder der drei Zonen und anschliessend zwischen den Zonen. Zuerst sind für die zoneninterne horizontale Verrechnung die risikogewichteten offenen Positionen der einzelnen Laufzeitbänder innerhalb ihrer jeweiligen Zone zu einer Zonen-Nettoposition zu aggregieren und untereinander aufzurechnen. Die aus der Verrechnung resultierenden geschlossenen Positionen sind für jede Zone mit Eigenmittelanforderungen zu belegen. Diese betragen 40% für die Zone 1 und je 30% für die Zonen 2 und 3. Als Zonen-Nettoposition in Zone 2 ergibt sich beispielsweise 3.25 (= 3.75 + 1.75 – 2.25). Durch die Verrechnung der drei risikogewichteten offenen Positionen der drei Laufzeitbänder dieser Zone erhält man eine geschlossene Position von 2.25. Mit 30% gewichtet resultiert somit für die zoneninterne horizontale Verrechnung der Zone 2 eine Eigenmittelanforderung von 0.675. Die Summe aller dieser Eigenmittelanforderungen für die zoneninterne horizontale Verrechnung beträgt im Beispiel 8.56. Sie bildet die dritte Komponente der gesamten Eigenmittelanforderung.
Schliesslich ist noch die horizontale Verrechnung zwischen den Zonen vorzunehmen. Weil die Zonen-Nettopositionen der Zonen 1 (–1.20) und 2 (+3.25) gegenläufige Vorzeichen aufweisen, ist zwischen ihnen eine weitere Verrechnung möglich. Die aus der Verrechnung resultierende geschlossene Position von 1.20 ist mit einer Eigenmittelanforderung von 40%, also insgesamt mit 0.48 zu unterlegen. Die übrigbleibende offene Position (+2.05) verbleibt in ihrer Zone, d.h. in diesem Fall in Zone 2. Sie kann wegen ihres Vorzeichens nicht mit der Zonen-Nettoposition der Zone 3 verrechnet werden. Als vierte Komponente der gesamten Eigenmittelanforderung ergibt sich somit 0.48.
Die verbleibenden nicht weiter verrechenbaren offenen Positionen der Zonen 2 (2.05) und 3 (4.75) entsprechen zusammen der absoluten Summe der offenen gewichteten Nettopositionen aller Laufzeitbänder (6.80).
Durch Addition aller vier Komponenten ergibt sich für die gesamten Eigenmittelanforderung eine Summe von 19.76 (= 6.80 + 3.92 + 8.56 + 0.48).