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Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten
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EBK-RS 06/[xy] Anhang 2: Beispiel zur Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für Optionen nach dem vereinfachten Verfahren Seite 1
Anhang 2:
Beispiel zur Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für Optionen nach dem vereinfachten Verfahren
Die Ausgangslage der Berechnung sei durch ein Portfolio bestehend aus den drei folgenden Positionen gegeben:
• Long-Position aus 10 Call-Optionen auf die Schweizer Aktie A, Basiswertpreis CHF 5’100, Ausübungs-
preis CHF 5'300, Marktwert einer Option CHF 158.80
• Kassa-Long-Position aus 15 Kontrakten auf den Aktienindex XY, Marktwert eines Kontraktes CHF
2’160
• Long-Position aus 20 Put-Optionen auf den Aktienindex XY, Basiswertpreis CHF 2'160, Ausübungspreis
CHF 2'200, Marktwert der Option CHF 63.80
Zur ersten Optionsposition ist keine entgegengesetzte Kassa-Position im Portfolio vorhanden. Ihre Eigenmittelanforderung entspricht deshalb dem kleineren Betrag aus dem Marktwert der Option bzw. dem mit dem relevanten Unterlegungssatz (hier insgesamt 16%, als Summe von 8% für das allgemeine Marktrisiko und 8% für das spezifische Risiko) multiplizierten Marktpreis des Basisinstruments. Im vorliegenden Fall entspricht der erste der Beträge CHF 1'588.00 (= 10 · CHF 158.80) und der zweite CHF 8’160.00 (= 10 · 0.16 · CHF 5'100). Da der erste Betrag kleiner ist, entspricht er in diesem Fall der relevanten Eigenmittelanforderung für diese Position.
Bezüglich des Aktienindexes XY stehen sich je 15 gekaufte Put-Options- und (Long-)Kassa-Positionen gegenüber. Zusätzlich ist noch eine weitere Position aus 5 gekauften Put-Optionen auf den Index vorhanden, die durch keine entsprechende Kassa-Position ergänzt wird.
Für die je 15 Options- und Kassa-Positionen auf den Index XY entspricht die Eigenmittelanforderung dem um den inneren Wert der Optionsposition verminderten mit dem relevanten Unterlegungssatz21 multiplizierten Marktwert des Basisinstruments. Im konkreten Fall ergibt sich dafür CHF 2'640.00 (= 15 · 0.10 · CHF 2'160.00 – 15 · [CHF 2’200.00 – CHF 2'160.00]). Die verbleibende Restposition auf 5 Put-Optionen auf den Index ist mit dem kleineren Betrag aus dem Marktwert der Option, CHF 319.00 (= 5 · CHF 63.80), bzw. dem mit dem relevanten Unterlegungssatz multiplizierten Marktpreis des Basiswertinstruments, CHF 1'080 (= 5 · 0.10 · CHF 2'160), zu unterlegen. In diesem Fall ist der erste der Beträge kleiner und entspricht deshalb der relevanten Eigenmittelanforderung.
Gesamthaft resultiert für das vorliegende Portfolio eine Eigenmittelanforderung von CHF 4'547.00 (= CHF
1'588.00 + CHF 2'640.00 + CHF 319.00).
21 Der relevante Unterlegungssatz beträgt in diesem Fall 8% für das allgemeine Marktrisiko und 2% für das spezifische Risiko eines Aktienindexes, der ein breit diversifiziertes Aktienportfolio repräsentiert; insgesamt also 10%.