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Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten
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EBK-RS 06/_ Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken Seite 7
Für Floating/Floating-Zinsswaps in einer einzigen Währung wird kein Add-on berechnet. Das Kredit- 32 äquivalent aus diesen Kontrakten wird allein anhand des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes ermittelt.
C. Standardmethode
[§154] Eine Bank, die zur Berechnung des Kreditäquivalents oder des EAD aus einem OTC-Derivate- 33 Geschäft den Standardansatz anwendet, ermittelt die Position wie folgt:
Kreditäquivalent oder EAD = 1.4 ⋅ max(CMV − CMC;∑ ∑ RPTij − ∑ RPClj ⋅CCFj )
j i l
mit
CMV = Marktwert des Portfolios von Transaktionen eines Nettingsets mit einer Gegenpartei ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, d.h. CMV = ∑CMV , wobeii CMV demi
i
Marktwert der i-ten Transaktion entspricht.
CMC = Marktwert der Sicherheit, die dem Nettingset zugewiesen ist, d.h. CMC = ∑CMC ,i i
wobei CMC dem Marktwert der Sicherheit i entspricht.i
i = Index der Transaktion
j = Index des aufsichtsrechtlichen Hedgingsets. Ein Hedgingset wird pro Risikofaktor gebildet, und erlaubt, Risikopositionen mit gegenläufigen Vorzeichen aufzurechnen.
l = Index der Sicherheit
RPTij = Risikoposition aus Transaktion i bezogen auf Hedgingset j
RPC lj = Risikoposition aus Sicherheit l bezogen auf Hedgingset j. Eine von der Gegenpartei erhaltene Sicherheit hat ein positives Vorzeichen, eine der Gegenpartei hinterlegte Sicherheit hat ein negatives Vorzeichen.
CCFj = aufsichtsrechtlicher Kreditumrechnungsfaktor bezogen auf Hedgingset j
[§155] Wenn ein OTC Derivat mit linearem Risikoprofil (z.B. Forward, Future, Swap) den Austausch 34 eines Finanzinstrumentes (z.B. Bond, Aktie, Rohstoff) gegen eine Zahlung festlegt, so wird die Zahlung der Transaktion Payment Leg genannt. Transaktionen, die einen Austausch von Zahlungen festlegen (z.B. Zinsswap oder Fremdwährungsswap), bestehen aus zwei Payment Legs. Ein Payment Leg setzt sich zusammen aus den vertraglich vereinbarten Bruttozahlungen.
[§155] Zinsrisiken bei Payment Legs mit einer unterjährigen Restlaufzeit müssen bei den nachfolgen- 35 den Berechnungen nicht beachtet werden.
[§155] Transaktionen, die sich aus zwei Payment Legs in derselben Währung zusammensetzen, können 36 als eine aggregierte Transaktion behandelt werden.
[§156] Transaktionen mit linearen Risikoprofilen, die als Underlying Aktieninstrumente, Gold, andere 37 Edelmetalle oder andere Rohstoffe haben, werden auf die Risikoposition im entsprechenden Aktieninstrument oder Rohstoff (einschliesslich Gold und andere Edelmetalle) eines Hedgingsets abgebildet.
[§156] Das Payment Leg der Transaktionen nach Rz 37 wird auf die Zinsrisikoposition im entspre- 38 chenden Hedgingset abgebildet.