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Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten
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EBK-RS 06/_ Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken Seite 10
[§167] Für jeden Emittenten einer Referenzforderung, die das Underlying eines Credit Default Swaps 59 darstellt, ist ein eigener Hedgingset zu verwenden.
[§168] Für jeden Emittenten eines Zinsinstrument mit hohem spezifischen Risiko, d.h. Zinsinstrumen- 60 ten für welche unter dem Standardansatz für Marktrisiken für spezifische Risiken eine Eigenmittelerfordernis von mehr als 1.6% anwendbar ist, muss ein eigener Hedging Set verwendet werden.
[§169] Finanzinstrumente ausser Zinsinstrumenten (d.h. Aktien, Edelmetalle, Rohstoffe und andere 61 Instrumente) als Underlying werden nur dann demselben Hedgingset zugeordnet, wenn es sich um identische oder ähnliche Instrumente handelt. Als ähnliche Instrumente gelten
• im Falle von Aktieninstrumenten: Aktieninstrumente des gleichen Emittenten (Aktienindizes wer- 62
den als separate Emittenten behandelt);
• im Falle von Edelmetallen: Instrumente desselben Metalls (Edelmetallindizes gelten als separate 63
Edelmetalle);
• im Falle von Rohstoffen: Instrumente desselben Rohstoffes (Rohstoffindizes gelten als separate 64
Rohstoffe);
• im Falle von Strom: Lieferverpflichtungen und –anrechte, die sich auf dieselbe Peak- oder Base- 65
Load-Zeit innerhalb eines 24 Stunden Intervalls beziehen.
[§170] Der auf eine Nettorisikoposition aus einem Hedgingset anzuwendende Kreditumrechnungsfak- 66 tor hängt von der aufsichtsrechtlichen Kategorisierung gemäss Rz 67–69 ab.
[§171] Mit Ausnahme von Zinsinstrumenten als Underlying gelten die folgenden Kreditumrechnungs- 67 faktoren:
• Fremdwährung: 2.5%
• Gold: 5.0%
• Aktien: 7.0%
• Edelmetalle mit Ausnahme von Gold: 8.5%
• Strom: 4.0%
• andere Rohstoffe ausser Edelmetalle: 10.0%
[§172] Für Risikopositionen aus Zinsinstrumenten gelten die folgenden Kreditumrechnungsfaktoren:68
• 0.6% für Risikopositionen aus einem Zinsinstrument oder einer Referenzforderung mit einem ho-
hen spezifischen Risiko;
• 0.3% für eine Risikoposition aus einer Referenzforderung, die Underlying für einen Credit Default
Swap ist und geringes spezifisches Risiko aufweist;
• 0.2% für alle Übrigen.
[§173] Derivate, die keiner der oben erwähnten Klassen zugeordnet werden können, werden einzelnen 69 Hedgingsets für jede Kategorie von Underlying zugewiesen. Ein Kreditumrechnungsfaktor von 10% wird auf den Nominalbetrag angewendet.
[§174] Es kann bei Transaktionen mit nicht-linearem Risikoprofil vorkommen, dass eine Bank das 70 Delta mit dem von der Bankenkommission zur Eigenmittelunterlegung von Marktrisiken bewilligten Modell nicht bestimmen kann. Im Falle von Payment Legs und Transaktionen mit Zinsinstrumenten als Underlying kann es vorkommen, dass es Transaktionen gibt, für die eine Bank die Modified Duration nicht ermitteln kann. In diesen Fällen ist die Marktwertmethode nach Artikel 40 ERV anzuwenden.