Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 20Fedlex · Erläuternder Bericht

teln zwecks transparenterer Kommunikation gegenüber Dritten und zur international besseren Vergleichbarkeit ihrer Eigenmittelausstattung auch noch die BIZ-Ratio.

Diese international ausgerichteten Banken brachten das Anliegen vor, unter der neuen Regulierung im Sinne einer praktischen Vereinfachung auf Doppelrechnungen zu verzichten und stattdessen ihre Eigenmittelanforderungen im Standardansatz für Kreditrisiken ohne Abweichungen von den Basler Vorgaben nach einem so genannten internationalen Standardansatz zu berechnen. Banken, die bestimmte Kriterien bezüglich internationaler Ausrichtung erfüllen, soll diese Möglichkeit gewährt werden. Um Eigenmittelarbitrage zu verhindern, Wettbewerbsverzerrungen im Inland zu vermeiden und das bisherige Eigenmittelniveau zu erhalten, sollen die Eigenmittelanforderungen, die sich nach dem internationalen Standardansatz ergeben, mit drei ausreichend hohen Multiplikatoren skaliert werden (ein Multiplikator m1a für die Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken im engeren Sinne, ein Multiplikator m1b für Beteiligungstitel und ein Multiplikator m2 für nicht gegenparteibezogene Risiken; gemäss nachstehender Tabelle).

Bereich SA-BIZ IRB

Kreditrisiken m1a

M

Beteiligungstitel m1b

nicht gegenparteibezogene Aktiven m2 m2

Tabelle 1: Die verschiedenen Multiplikatoren für den SA-BIZ und den IRB-Ansatz. Die

Multiplikatoren m1a, m1b und m2 sind über alle Banken mit SA-BIZ hinweg konstant, während der Multiplikator M institutsspezifisch zur Kalibrierung des entsprechenden IRB-Ansatzes festgelegt wird.

Die Wahl von drei Multiplikatoren drängte sich auf, um einerseits die Verteilungswirkung bezüglich der Eigenmittelanforderungen bei Banken, die sich für den internationalen Standardansatz entscheiden und einen höchst unterschiedlichen Bestand an nicht gegenparteibezogenen Aktiva haben, möglichst gering zu halten und andererseits den internationalen Standardansatz mit dem IRB abzustimmen. Mit Hilfe von ersten, einfachen Pilotrechnungen der Bankenkommission wurden die Faktoren folgendermassen festgelegt:

20/65 Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht