Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten

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Provisorische Bereich Multiplikator Höhe

Kreditrisiken m1a1.2

Beteiligungstitel m1b2.5

nicht gegenparteibezogene Aktiven m2 5.5

Kreditrisiken, M bankspezifisch

inkl. Risiken aus Beteiligungstiteln

Tabelle 2: Die provisorische Höhe der verschiedenen Multiplikatoren

Die angebeben Werte sind provisorischer Natur (vgl. Art. 63 Abs. 2 und 3 sowie Art. 80 ERV). Auf der Basis der QIS-CH-Resultate (vgl. Abschnitt 17.5) werden sie im ers-

ten Quartal 2006 in der nationalen Arbeitsgruppe definitiv festgelegt werden. Die

Risikoverteilungsvorschriften für Banken, die ihre Eigenmittelanforderungen nach dem internationalen Standardansatz oder dem IRB berechnen, werden sich ebenfalls neu an den Vorgaben der EU orientieren.

Mit dem Angebot von zwei verschiedenen Varianten des Standardansatzes für Kreditrisiken ist die Bankenkommission dem Anliegen der Banken nachgekommen. Die Aufteilung in einen schweizerischen und in einen internationalen Standardansatz ist auf die Bedürfnisse schweizerischen Finanzmarktes zugeschnitten.

6.3 Fortgeschrittene Ansätze zugeschnitten auf Grossbanken

Die überwiegende Zahl der Banken in der Schweiz soll die einfachen Ansätze von Basel II anwenden. Die unter Basel II vorgesehenen anspruchsvolleren Ansätze zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kredit- und operationelle Risiken (IRB und AMA) sind in erster Linie für international tätige Grossbanken geeignet.

Die Verwendung dieser Ansätze wird an strenge Bewilligungsvoraussetzungen geknüpft. Da die beiden Grossbanken rund die Hälfte des Schweizer Marktes und seiner Infrastruktur ausmachen und sie in die globalen Finanzmärkte eingebunden sind, kommt ihnen in der Schweiz eine besondere systemische Bedeutung zu. Deshalb soll auch unter Basel II sichergestellt werden, dass sie das bestehende und über internationale Mindestanforderungen hinausgehende Eigenmittelniveau halten. Die Anwendung anspruchsvollerer Ansätze dürfte – gleiches Risikoprofil vorausgesetzt – zu tieferen Eigenmittelanforderungen führen. Der systemischen Bedeutung der beiden Grossbanken ist dabei jedoch sowohl unter der ersten wie auch unter der zweiten Säule von Basel II besonders Rechnung zu tragen.

Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht 21/65