Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten
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Das bereits unter der aktuellen Regulierung oft gehörte Argument der übertrieben hohen Eigenmittelanforderungen für die beiden Grossbanken vermag nicht zu überzeugen, wenn man sich die im Vergleich zu den ausstehenden bilanziellen sowie ausserbilanziellen Forderungen durchaus bescheidene Eigenmittelunterlegung (rund 3% der Bilanzsumme) vor Augen führt. Angesichts der Spitzenplätze der schweizerischen Grossbanken in der Rangliste der rentabelsten Institute scheint die Tatsache, weltweit zu den am besten kapitalisierten Banken zu gehören, kein Wettbewerbsnachteil zu sein. Zudem übersteigt die von den beiden Grossbanken intern angestrebte Eigenmittelunterlegung die Basler Mindestvorgaben deutlich, und zwar auch deshalb, weil die beiden Banken an einem guten externen Rating durch internationale Ratingagenturen interessiert sind.
6.4 Keine Gefährdung der KMU-Finanzierung
Die Umsetzung von Basel II soll die Finanzierung der KMU nicht gefährden. Im Ver-
gleich zu den ersten Entwürfen zu Basel II konnten deutliche Verbesserungen zu
Gunsten der KMU erreicht werden, so dass die – vor allem in Deutschland – befürchteten negativen Auswirkungen auf die Kreditvergabepolitik und besonders auf die Kreditkonditionen zur Finanzierung der KMU nicht eintreten. So sollen Kredite an KMU bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. CHF unter dem IRB einer begünstigten Behandlung unterliegen. Das Eigenmittelerfordernis für Kredite an Unternehmen mit weniger als 50 Mio. EUR Jahresumsatz kann je nach Unternehmensgrösse um bis zu 20% reduziert werden. Auch kennen die Standardansätze SA-CH und SA-BIZ günstige Risikogewichte für KMU-Kredite. Damit werden die Eigenmittelanforderungen für KMU-Kredite im
Vergleich zur heutigen Regulierung im Schnitt sogar geringer ausfallen. In diesem
Sinne hat der Bundesrat bereits beim Postulat 03.3374 von Nationalrat Strahm vom 19. Juni 20035 und bei der Motion 04.3202 der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 6. April 20046 Stellung bezogen (vgl. hierzu auch Abschnitt 17.2).
6.5 Erhalt des schweizerischen Eigenmittelniveaus
Die schweizerische Praxis, die Eigenmittelanforderungen deutlich über dem internationalen Mindeststandard anzusetzen, soll fortgeführt werden. Dank einer hohen Eigenmittelbasis hat das schweizerische Bankensystem in den Neunzigerjahren Verluste von annähernd 60 Mrd. CHF im inländischen Kreditgeschäft und die Börsenbaisse nach 2000 bewältigen können. Für den Schweizer Finanzplatz stellt eine starke Eigenkapitalbasis einen Grundpfeiler für die Systemstabilität und das insbesondere für das Vermögensverwaltungsgeschäft zentrale Kundenvertrauen dar. Um das Eigenmittelniveau halten zu können, müssen die neuen Erfordernisse auf die heute geltenden Erfordernisse kalibriert werden. Für Institute, die einen Standardansatz wählen (vgl. Abschnitte 10.1 bis 10.3), erfolgt dies im Rahmen einer nationalen Studie zu den
5 Vgl. www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/2003/d_gesch_20033374.htm
6 Vgl. www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/2004/d_gesch_20043202.htm 22/65 Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht